Verzweifelt, keine Hilfeleistung, trotz Ausbildung...

  • Hallo,


    ich bin 23 Jahre alt und habe in den letzten zwei Jahren eine schulische Ausbildung absolviert (Beendet und auch bestanden), in der ich keine Vergütung erhalten habe. Da sagte mir das Amt (Agentur für Arbeit), dass ich keine Hilfeleistung erwarten kann, schließlich wäre die Ausbildung nun ohne Vergütung gewesen. Zu einem gewissen Punkt kann ich das verstehen, dennoch bin ich ziemlich verzweifelt, da ich gar nichts bekomme!


    Nun sagte mir mein Schwager, ich hätte ein Recht auf Rückzahlungen, denn ich hätte während meiner Ausbildung irgendwie Geld vom Amt bekommen können, sodass ich ein Termin beim Amt haben wollte, ich gerade angerufen wurde, dass ich kein Recht darauf hätte, ABER, ich hätte ein Recht auf Arbeitslosengeld gehabt, nach meinem EQJ und nach meiner abgebrochenen Ausbildung zur Tischlerin.
    Im EQJ habe ich ein Jahr lang gearbeitet und Geld verdient, nachdem ich mich Arbeitslos gemeldet habe, sagte man mir beim Amt, ich hätte kein Recht auf Geld. Also habe ich mich damit abgefunden und habe eine Ausbildung gesucht. Als ich dann, knapp zwei Monate später die Tischlerausbildung machte, arbeitete ich da über ein halbes Jahr, brach die Ausbildung jedoch ab, weil ich eine andere Ausbildung gefunden hatte, die mir mehr zusagte und gefiel und die ich auch beendet habe. Ich war zwischen der Tischlerausbildung und der Produktdesignassistentenausbildung knapp einen Monat arbeitslos gemeldet. Die Agentur will mir nun weiß machen, dass ich, in dem Zeiträumen, in denen ich nun arbeitslos war, mich nicht gemeldet hätte und ich da aber ein Anspruch auf Geld gehabt hätte. Ersten habe ich mich gemeldet und zweitens habe ich die Vorladungen noch zu Hause.
    Nun sagte der Typ auch, ich solle zum Jobcenter gehen und da mal mein Glück versuchen.



    Nun, zu meiner Situation.
    Ich lebe noch zu Hause, bin unter 25 Jahre alt und meine Mutter ist in der privaten Insolvenz (Aufgrund des Todes meines Vaters, haben wir seine Schulden geerbt). Halbwaisenrente bekomme ich auch nur, wenn ich Arbeit habe oder etwas schulisches mache. Da ich aber nun seit vier Wochen arbeitslos bin, bleibt auch das aus. Meine Mutter und ich haben nun nur noch 300€ im Monat zum leben! Sie geht demnächst auch zum Jobcenter, um Hilfe zu beantragen, denn auch sie ist verzweifelt. Sie geht 8Stunden am Tag arbeiten und hat weniger, als ein Hatz 4 - Empfänger!!! Ich habe Abitur, eine abgeschlossene Ausbildung und zahlreiche Referenzen von Praktikas.
    Ich habe mittlerweile über 200Bewerbungen abgeschickt, sowohl für eine neue Ausbildung, als auch für einen Job, aber ohne Berufserfahrung bekomme ich nichts, zumindest ist das der Grund für Absagen und da ich bereits eine Ausbildung habe, habe ich einen Nachteil, um eine zweite Ausbildung zu beginnen.


    Nun meine Frage:
    Was soll ich da sagen? Wie kann ich Argumente bringen, die aussagekräftig genug sind, um Hilfe zu bekommen?
    Was muss ich tun?
    Ich habe von Nichts eine Ahnung und bin so verzweifelt, dass ich den ganzen Tag nur heulen könnte.
    Worauf habe ich nun Anspruch, um etwas Geld zu bekommen? Kann ich eine Nachzahlung beantragen, in den Zeiträumen, wo ich arbeitslos war und nun die Bestätigung bekommen habe, dass ich da ein Recht auf Geld bekommen hätte, es mir aber vorgelogen wurde, dass ich es nicht hätte? Kann ich jetzt monatlich irgendwie eine Zahlung vom Jobcenter erhalten, obwohl ich eine schulische Ausbildung hatte? Ich bin nicht gierig auf Geld, ich habe immer für ein Minimum gearbeitet. Allein in meinem EQJ (Tierarzthelferin) habe ich nur monatlich 218€ bekommen und musste bis zu 14Stunden arbeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen. In der Tischlerei habe ich auch nur 220€ bekommen und musste dafür zwei Stunden zur Arbeit fahren und zwei Stunden wieder nach Hause... Es gingen mir vier Stunden verloren, aber das hatte ich akzeptiert, weil ich arbeiten will, wollte und ich jetzt auch wieder so schnell wie möglich arbeiten will!
    Ich fühle mich sehr vom Amt betrogen und bin deswegen verzweifelt, weil ich wirklich nicht weiß, wie ich reagieren muss, worauf ich nun einen Anspruch habe und was ich zu tun habe, um den Anspruch zu erhalten...


    Bitte, vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Vielen Dank schon mal.

  • So richtig verstehe ich dein Problem nicht. Du springst von einer Ausbildung zur nächsten und man gewinnt den Eindruck das du gar nicht so richtig weißt was du eigentlich willst.Ich meine Tierarzthelferin ist meilenweit entfernt von einer Tischlerlehre und diese neue schulische Ausbildung die du wohl abgeschlossen hast wird dir auch nicht allzuviel bringen.Rückwirkend wirst du wohl nichts mehr bekommen. Du hättest einen Antrag stellen müssen und wenn dir etwas zugestanden hätte dann hättest du auch Geld bekommen bzw. müßte dir ja eine Ablehnung deines Antrages auf ALG1 vorliegen. Deine Mutter arbeitet volltags und ihr habt nur 300 Euro monatlich zur verfügung was ich auch nicht verstehe. Wenn sie in einer Privatinsolvenz ist dann hat sie einen Betreuer an dem sie den überschüssigen Betrag Ihres Einkommens abführt.Ihr selbst aber steht ein Selbstbehalt zu und dieser ist nicht nur 300 Euro. Ansonsten ist es so das du mit deiner Mutter eine BG bildest.

  • Zitat

    Meine Mutter und ich haben nun nur noch 300€ im Monat zum leben! Sie geht demnächst auch zum Jobcenter, um Hilfe zu beantragen


    Sie sollte nicht "demnächst" zum Jobcenter gehen, sondern sofort, denn im Nachhinein gibt es kein Geld! Gleiches gilt für Deinen "Anspruch" auf ALG I. Du hättest gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb 4 Wochen in Widerspruch gehen müssen. Ob Du tatsächlich einen Anspruch gehabt hättest, läßt sich so nicht klären.
    Da Du U25, kannst Du selber kein ALG II beantragen, dass muss Deine Mutter tun, wobei dann Du zu ihrer Bedarfsgemeinschaft zählst und sie für Dich Deinen Anteil zu den Unterkunftskosten und ein Sozialgeld in Höhe von € 287 bekommt. Dies wird allerdings kein persönliches Geld für Dich werden, sondern zum Leben benötigt. Eine vorzeitige Verselbständigung Deinerseits führt nur über einen Job, von dem Du leben und Dir eine eigene Wohnung leisten kannst.


    Gawain

  • Kitty


    Ich habe das EQJ damals nur gemacht, um nicht nur zu Hause zu hocken und weil ich keine Ausbildung bekommen habe. Zudem hatte mir das Amt dieses EQJ aufgedrückt und ich hatte bereits da gesagt, dass ich in den künstlerischen Bereich gehen will. Die meinten aber zu mir, wenn ich das EQJ ablehne, dann bin ich ein potentieller Kandidat, der sowieso nur faul zu Hause sitzen will, also habe ich in den sauren Apfel gebissen, weil ich mir das nicht nachsagen wollte.
    Als ich dann die Tischlerlehre machte, hatte ich riesigen Spaß daran, weil ich diesen Beruf sehr liebe, da ich aber in der Ausbildung bei so einem Institut war, waren wir insgesamt 30 Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr und nur EIN Ausbilder. Was meinst du wohl, wie viel ich da lernen konnte? Ich habe mich in der Zwischenzeit um einen anderen Platz in einer anderen Tischlerei bemüht, damit ich den Beruf weiter erlernen kann, bekam aber keinen Platz in andere Tischlereien und entdeckte, während dieser Suche, einen andere Ausbildung, die beinahe die gleichen Inhalte der Tischlerei hatte, sodass ich mich nun mal da beworben habe und Glück hatte, angenommen zu werden.


    Als ich beim Amt war und ich fragte, ob ich einen Antrag für ALG1 bekomme, sagte man mir, dass der sowieso abgelehnt werden würde und gab mir keinen. Die Frau meinte, dass mir generell nichts zustehen würde, also wieso sollte ich der nicht glauben? Kann ich was dafür, dass die Leute beim Amt gerne mal bescheißen?! Sorry, aber so ist es nun mal! Wenn man keine Ahnung hat, dann lassen die einen doch ins Nichts laufen.


    Mit der Insolvenz sind wir uns im Klaren und es ist so korrekt berechnet worden.



    Gawain


    Danke dir, wir werden vermutlich noch heute zum Jobcenter fahren, sobald meine Mutter von der Arbeit wieder zurück ist. Das Geld soll ja auch nicht für mich sein, es soll uns einfach nur helfen.

  • Ich habe aber keinen schriftlichen Bescheid, also bin ich mal wieder der Looser der Nation...
    Ich meine, es hinterfragt sowieso niemand, warum ich das und das gemacht habe und prompt ist man Abgestempelt!
    So, wie du sagst, Kitty, hast du ja gleich geschrieben, dass ich eine Person sei, die sowieso nicht weiß, was sie will...

  • Selbst, wenn du dich nach dem Ende deiner Tischlerausbildung arbeitslos gemeldet hast: offensichtlich hast du keinen Antrag auf ALG 1 gestellt und die fehlerhafte Beratung kannst du nicht nachweisen, so dass du auch mit einem Herstellungsanspruch nicht weiterkommen wirst. Von daher ist der Anspruch auf ALG 1 Geschichte.


    Es verbleibt daher nur die Beantragung von ALG 2, die deine Mutter schnellstmöglich machen sollte. Denn du bist mit 23 Jahren nicht mehr über sie krankenversichert. Wenn deine Mutter also derzeit keine ca. 140/150 Euro freiwillige KV/PV für dich bezahlt, häufst du jeden Monat Schulden an und bist nur ganz eingeschränkt krankenversichert (nur für Notfälle).

  • Die fehlende KV kommt dann noch dazu.Allerdings ist fraglich ob ihr überhaupt Leistungen bekommen würdet wenn deine Mutter einen Volltagsjob hat. Die Insolvenz wird ja bei der Beantragung nicht beachtet.Es kommt darauf an was deine Mutter für ein Einkommen hat.

  • Nun, meine Mutter verdient Brutto 1500, was sie Netto raus hat, weiß ich nicht, kann sie auch nicht fragen. Die Miete beträgt knapp 450€. Kindergeld bekomme ich nicht mehr, da ich eine Ausbildung abgeschlossen habe und ich ja nun ins Berufsleben einsteigen kann...


    Und dass das jetzt mit der Krankenkasse nun auch kommt, macht mich mehr als fertig, denn ich muss mindestens einmal im Monat zum Arzt wegen meinen Medikamenten.

  • Das sind ca. 1070 Euro netto. Dann sähe es so aus: 374 Euro Regelsatz Mutter, 299 Euro Regelsatz du. Plus 450 Euro Miete, sind dann 1123 Euro Bedarf. Vom Einkommen deiner Mutter sind noch 300 Euro frei, so dass nur 770 Euro anrechenbar sind. Damit wäre der ALG 2 Anspruch 353 Euro. Mit dem ALG 2 Bezug wärest du auch wieder ganz normal krankenversichert. Deine Mutter sollte wirklich ganz schnell den Antrag stellen.