Untermietvertrag gilt nicht?

  • Hallo ,
    Ich hätte da mal eine Frage an euch und zwar geht es darum das die Arge meinen Untermietvertrag nicht annimmt.
    Am Telefon sagten sie zu mir der würde reichen heute bekomme ich einen Brief.
    Sehr geehrte Frau XXX
    .....
    Folgende Unterlagen werden noch benötigt.
    -Bitte legen sie mir den Hauptmietvertrag vor sowie eine bestätigung vom Hauseigentümer, dass Sie dort wohnen dürfen.


    Nun ist es so das ich seit 1.7.2012 mit meinem besten Freund zusammen wohne, seine Freundin hatte sich von ihm getrennt und mein Freund von mir da dachten wir suchen wir uns doch eine gemeinsame Wohnung.Nun bekomme ich schon seit dem keine Miete mehr und zahlte die von meinem Kindergeld.Da mein Brief mit den ganzen Unterlagen wohl angeblich nicht im Jobcenter amkam schickte ich noch einmal alles los.
    Die Frau meinte der Untermietvertrag würde reichen und nun kommt so ein Brief.
    Also rief ich bei der Vermietung an leider ist die Frau die für uns zuständig ist erst am 11.9.2012 wieder zuerreichen da sie sowieso nur Dienstags geöffnet haben.
    Er hat den Hauptmietvertrag dort steht sein Name nur drauf aber zusätzlich steht drauf für 2 Personen.
    Würde das nicht reichen?
    Bekomme ja dann morgen auch kein ALG 2.
    Habe heute schon 8 mal im Jobcenter angerufen nach 10 Minuten Warteschleife wurde ich aus der Leitung geworfen jedesmal :evil:
    Bei bekannten hat der Untermietsvertrag gereicht ;(
    hoffe habe nichts vergessen

  • Was spricht den gegen einen Untermietvertrag ? Wenn jemand z.B. seinen Lebenspartner verliert und somit seine Wohnung viel zu groß ist und dort bisher 2 Personen geduldet wurden und der Eigentümer auch nichts gegen eine Untervermietung hat, kann es ja wohl nicht angehen das ein JC hier Regularien einführt die eine Untervermietung scheinbar gänzlich ausschließen sollen! Wenn es nur darum geht das der Mieter gegenüber dem Untermieter nicht unangemessen hoch bei der Forderung der Untermiete zuschlägt so mag da die Überprüfung ja noch einen gewissen Sinn ergeben, ebenso wenn ausgeschlossen werden soll, das der Vermieter grundsätzlich eine Untervermietung untersagt, aber die hier aufgeführten Forderungen des JC gehen meines Erachtens ein wenig zu weit weil einfach unbegründet !