Was folgt nach dem HARTZ IV? Sozialgeld oder Sozialhilfe?

  • Hi,


    mein Vater wird im Juni nächstes Jahres 65, in DE ist er seit 5 Jahren, hat keinen deutschen Ausweis, dafür aber eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Noch am Anfang hat ihm seine Arbeitsvermittlerin im Job-Center vorgeschlagen, ein Dokument zu unterzeichen, nach dem er vom Job-Center keine Job-Vermittlung mehr verlangen könnte. Ich glaube, damals stand noch im Gesetz, dass dies ab dem 58. Lebensjahr möglich. Ich glaube, jezt ist es schon anders. Er hat das Dokument unterzeichnet und so hat er in DE nicht gearbeitet und bisher HARTZ IV bezogen, obwohl er versucht hat, einen Job zu finden. Wegen seiner gesundheitlichen und Sprachproblemen wurde ihm aber überall abgelehnt. Er wohnt mit meiner Mutter, die auch HARTZ IV bezieht und einen 1-Euro-Job macht.
    Ich habe leider keine Kopie des Dokuments, das er damals unterschrieben hat. Das Einzige, was ich habe ist Folgendes:


    Meine Frage ist.
    Was soll er ab seinem 65. Lebensjahr bekommen, Sozialgeld oder Sozialhilfe? Soll er ein entsprechendes Schreiben bekommen oder soll er vorher das selbst im Sozialamt beantragen?
    Im Internet habe schon gelesen, dass er unter anderem einen Nachweis seines Schulabschlusses und und sein Arbeitsbuch vorlegen. All das ist aber weder auf Deutsch noch auf Englisch.
    Ich bitte, mich für so viele Fragen zu entschuldigen und wäre euch unheimlich dankbar für jede Empfehlung und Antwort meine Fragen.

  • Zuständig ist jetzt das Sozialamt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit 2005 gibt es bei Hartz4-Bezug Rentenbeiträge. In dem Schreiben oben vom 16.10.2007 fehlen dann schon mal die Jahresmeldungen von 2005 und 2006. Bis dahin wären es 9600 € beitragspflichtige Einnahmen und 24 Monate erfüllte Wartezeit. Von 2007 bis 2010 müssten dann nochmal insgesamt 9840 € und 48 Monate Wartezeit stehen und für 2011 und 2012 24 Monate. Mit insgesamt 96 Monaten gibt es in diesem Fall keine Abfindung sondern eine Rente. Höhe ca. 18 € pro Monat brutto.
    War dem Jobcenter die Rentenversicherungsnummer bekannt ? Oder war es doch Sozialhilfe nach SGB XII ohne Rentenbeiträge ?
    Wegen der Schulzeit und dem Arbeitsbuch muß sich dein Vater an die Rentenversicherung in dem Land wenden, wo dies "abgeleistet" wurde. Die deutsche Rentenversicherung hilft dabei, wenn mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Es entstehen dann keine Kosten für Kommunikation, Übersetzungen, Nachweisbeschaffung usw. In Ländern ohne SV-Abkommen muß er sich selbst drum kümmern. Auch finanziell.
    Sonst sollte er noch überlegen, welche rentenbedeutsamen Dinge er überall auf der Welt tätigte und in dem Versicherungsverlauf des Landes eintragen lassen. Nennt man Kontenklärung. Er bekommt anschließend aus den verschiedenen Ländern eine Rente. Über die Höhen kann ich nichts sagen. Ich persönlich hatte mal einen Nachbarn, der in Jugoslawien Wehrdienst geleistet hat und danach in Deutschland arbeitete. Jetzt bekommt er aus diesem Land eine ( Mini )Rente dafür.

  • danke!
    Also nochmal, 1.soll er selbst ins Sozialamt gehen ( und wann? ) oder soll er einfach ein Schreiben diesbezüglich erwarten?
    2.Was ist, wenn er die Sozialhilfe nicht beantragt? Bekommt er weiter HARTZ IV oder wohl nichts?
    3.Soll er den Nachweis über Schulabschluss und das Arbeitsbuch für sein Geld übersetzen lassen, wenn er Sozialhilfe beantragen muss? Oder braucht das nur der, der auf Rente Anspruch hat, was im Falle meines Vaters anscheinend nicht der Fall ist ( er kommt nicht aus einem EU-Land und da hat er auch keinen Anspruch auf Rente, wenn er da nicht angemeldet ist ).
    4. Wo kann ich überhaupt die Checkliste notwendiger Unterlagen nachgucken?
    5. Soll meine Mutter nun einen eigenen Antrag auf ALG II stellen ( sie gehört ja momentan zur Bedarfsgemeinschaft meines Vaters )?