Wohnung wird bald unbezahlbar..

  • Hallo liebe Forenteilnehmen,


    ich habe vier Kinder und bin alleinerziehend. Meine jetzige Wohnung ist bald nicht mehr bezahlbar, da meine beiden großen Kinder demnächst ausziehen.


    Zur Zeit ist es so, dass ich 773 Kindergeld, 400 Euro (Minijob), 360 Euro Mindestunterhalt und 782 Euro vom Jobcenter bekomme.
    Meine Miete beträgt 874 Euro warm.


    Nun meine Fragen:
    Wie viel Geld werde ich noch zur Verfügung haben, wenn zwei Kinder ausgezogen sind?
    Sind dann die Voraussetzung für den Erhalt eines Dringlichkeitsscheines gegeben, denn die Miete wird dann definitiv zu hoch sein?
    Oder übernimmt die ARGE so lange die Miete, bis ich eine günstigere Wohnung gefunden habe?
    Hier in Hamburg ist es für Hartz IV Empfänger sehr schwer geworden, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, da viele Vermieter Vorurteile gegenüber Hartz IV Empfängern haben und daher eine Bonitätsprüfung gar nicht erst durchführen. Ich habe aber stets meine Miete pünktlich und vollständig bezahlt und habe auch keinen negativen Schufaeintrag.
    Trotzdem sorge ich mich darum, dass ich keine bezahlbare Wohnung bekomme und mir die Miete dann über den Kopf wächst..


    Wer weiß Rat und oder kennt so eine Situation?

  • Danke für Deine Antwort, Kitty!


    Wenn beide Kinder ausgezogen sind, bekomme ich nur noch 368 Euro Kindergeld und 552 Euro an Regelleistungen, 400 Euro Minijob und 360 Euro Unterhaltsvorschuss. Zusammen macht das, wenn ich richtig gerechnet habe, 1680 Euro. D.h. das die ARGE nicht die volle Höhe der Miete zahlt, da ich einen Teil z.B. vom Kindergeld heranziehen muss, um die Miete vollständig bezahlen zu können.
    Ab wann bekommt man denn eine Aufforderung vom Jobcenter, die Miete zu senken?

  • Wahrscheinlich richtet sich das JC nach der Netto-Kalt-Miete, oder? Diese beträgt 564 Euro. Für einen fünf Personen Haushalt ist das angemessen. Die Mietobergrenze liegt hier in Hamburg bei 559,30 für einen vier Personen Haushalt. Das sind knapp 5 Euro über meiner aktuellen Netto-Kalt-Miete. Muss ich also damit rechnen, dass ich in Kürze ein Schreiben vom JC bekomme, in dem ich aufgefordert werde, meine Miete zu senken, da mein Sohn ja in wenigen Tagen auszieht und wir dann nur noch zu viert hier wohnen?

  • Meine große Tochter wohnt ja noch bei mir, da Sie noch nicht genug verdient, um eine eigene Wohnung unterhalten zu können. Sie möchte zwar gerne ausziehen, aber Ihr Antrag wurde vom Amt abgelehnt. Somit bleiben wir erst mal noch zu viert. Zur Zeit bekomme ich 820 Euro vom JC, die Warmmiete beträgt 874 Euro warm. Durch meinen 400 Eurojob werden mir ja 240 Euro vom Regelsatz abgezogen, sonst bekäme ich wohl 1060 Euro. Demnach müssten doch die Betriebskostennachzahlungen übernommen werden, oder?