Hallo brauche dringend Hife. Mein Sohn 19 musst wegen seiner Ausbildung ausziehen, weil er sonst nie pünktlich zur Arbeit oder Schule gekommen wäre. Er verdient monatlich 413 € Netto, seine Miete warm 260 € für ca.50qm, Strom und Gas 78 € Fahrkarte 46 € und wöchentlich 13,50 € für die Schule ( Blockunterricht) er bekommt noch Kindergeld aber keinen Unterhalt von seinem Vater da es die 2 Ausbildung ist, für Versicherungen usw. gehen nochmal 80 € drauf. Hat er Anspruch auf Leistung oder bekommt er wenistens einen Zuschuss ????:
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was ist den 80 € für versicherungen im monat für einen 19jäh.? eine haftpflicht und eine evt. hausratversicherung sollten aber genung sein!
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Berufsunfähigkeit und ne Riester
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Zitat
Berufsunfähigkeit und ne Riester
mal wieder klar, keine arbeit, kein geld aber den versicherungen das geld in den arsch schmieren! übrigens ist die riesterrente sowieso unfug:
http://www.riesterrentenbetrug.de/
aber das kapieren die leute erst, wenn es zu spät ist!
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moment er hat macht ja ne ausbildung und verdient geld
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...Mein Sohn 19 musst wegen seiner Ausbildung ausziehen, ......aber keinen Unterhalt von seinem Vater da es die 2 Ausbildung ist,....
Du sprichst von einer zweiten Ausbildung.
Kannst du mal mitteilen
1. was war die erste Ausbildung?
2. wurde die erfolgreich abgeschlossen?Es käme evtl. eine Ausbildungsförderung -wie z.B. BAB - in Frage.
Dazu sollte aber das obige Problem geklärt werden.
Evtl. können wir Dir auch noch einen Hinweis bezüglich Unterhalt geben.dms
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80 € / Monat für den Schrott ??? Mach ruhig heute die Privatversicherungen fett, und am Ende zahlst du viel für einst Baföggeschwängerte Steuerberater sowie ebensolche Rechtsanwälte. Du siehst, satt machen sich nur andere mit dem Riesterscheiß !!
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Du sprichst von einer zweiten Ausbildung.
Kannst du mal mitteilen
1. was war die erste Ausbildung?
2. wurde die erfolgreich abgeschlossen?Es käme evtl. eine Ausbildungsförderung -wie z.B. BAB - in Frage.
Dazu sollte aber das obige Problem geklärt werden.
Evtl. können wir Dir auch noch einen Hinweis bezüglich Unterhalt geben.dms
Die erste als Verkäufer im Lebensmittelhandwerk mit Abschluss
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Die erste als Verkäufer im Lebensmittelhandwerk mit Abschluss
Damit gibt es keine Förderung. Weder BAB noch Alg II und auch keinen Unterhalt. Eine zweite Ausbildung ist Privatvergnügen (außer man kann den erlernten Beruf z.B. aus gsundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, dann käme Reha-Förderung in Frage)
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