Antrag auf neuen Kühlschrank bei Beschädigung möglich?

  • Ich bekomme z. Zt. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Habe das Problem, dass ich kürzlich auf eine günstigere Cola Light von Freeway umgestiegen bin. Da Cola Light eiskalt genossen wird, stellte ich diese in meine Eisfach (0 °C). Leider ist mir die Flasche explodiert, da ich sie über Nacht wieder vergessen habe aus dem Fach zu nehmen. Dabei gab es eine riesige Druckwelle und die Abdeckung zum Eisfach wurde dabei defekt. Das Innenleben des Eisfach ist intakt geblieben, da ich das Eisfach nur einmal im Jahr abtaue. Zuviel Eis. D. h., dass ist eigentlich auch nicht in Ordnung. Das Eisfach bildet regelmäßig zu viel Eis und dass auch viel zu schnell.


    Daher meine Frage, kann ich in diesem Fall erfolgreich einen Antrag auf einen neuen Kühlschrank beim Träger der Grundsicherung stellen oder ist das ein Fall für die Produkthaftung des Herstellers? Bei der Flasche handelt es sich um eine Einwegflasche aus Plastik mit dem Hinweis, dass die Flasche kühl und lichtgeschützt zu lagern sei. Flaschen von Coca-Cola oder Pepsi z. B. haben das bei mir immer ausgehalten, auch wenn die Flaschen total gefroren waren.
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  • Einen Antrag kannst du natürlich stellen, man will ja auch im Amt mal was zu lachen haben. Ansonsten kannst du es ja gern bei dem Hersteller der Cola probieren, ob der meint, dass man dafür haften muss, dass es Leute gibt, die so dumm sind, nicht zu beachten, dass man Getränke in Plastikverpackungen nicht ins Eisfach tut, weil sich Flüssigkeiten nunmal ausdehnen.


    Ansonsten gehe ich davon aus, dass du wohl niemanden finden wirst, der dir deinen Kühlschrank gegen einen neuen austauscht. Wäre zwar praktisch, denn du müsstest du geschätzt 5 kg Eis nicht abtauen, aber da es nicht gängige Praxis ist, sich einen neuen Kühlschrank zu kaufen um damit das Abtauen zu umgehen, wird das wohl nix.

  • Einen Antrag kannst du natürlich stellen, man will ja auch im Amt mal was zu lachen haben. Ansonsten kannst du es ja gern bei dem Hersteller der Cola probieren, ob der meint, dass man dafür haften muss, dass es Leute gibt, die so dumm sind, nicht zu beachten, dass man Getränke in Plastikverpackungen nicht ins Eisfach tut, weil sich Flüssigkeiten nunmal ausdehnen.


    Ansonsten gehe ich davon aus, dass du wohl niemanden finden wirst, der dir deinen Kühlschrank gegen einen neuen austauscht. Wäre zwar praktisch, denn du müsstest du geschätzt 5 kg Eis nicht abtauen, aber da es nicht gängige Praxis ist, sich einen neuen Kühlschrank zu kaufen um damit das Abtauen zu umgehen, wird das wohl nix.


    Schön geschrieben. Ist mir bekannt, dass sich Flüssigkeiten ausdehnen. Ich habe die Flasche ja auch vergessen im Eisfach. Ein gefrorenes Getränk kann ich schließlich nicht trinken. Das kommt gelegentlich bei mir vor. Es gibt offenbar aber Plastik-Flaschen, die das ohne Probleme aushalten und sich mit ausdehnen. Z. B. von Coca-Cola oder Pepsi. Die Getränke sollen ja auch "eiskalt" serviert werden. Allerdings nicht gefroren. Das stimmt natürlich.


    Den Kühlschrank taue ich über Nacht in nächster Zeit wieder ab. Das ist leider immer wieder schnell der Fall, dass das Eisfach zu ist.

  • Beim nächsten Kühlschrankkauf empfehle ich ein Modell mit Biofresh. Das sind 2 Fächer im unteren Teil des Kühlschranks mit einer Temperatur etwas über 0 ° und ursprünglich gedacht für längere Haltbarkeit von Obst/Gemüse. Wäre doch genau das richtige für dein Verwendungszweck in Kombination mit billigen Lidl-Flaschen. ;)

  • Das wäre sicherlich eine Option, aber ich gehe davon aus, dass Oliver die 10 Stunden, die er dafür bräuchte, das Gefrierfach abzutauen, nicht investieren möchte. Ich wäre mir noch nichtmal sicher, ob das Fach nicht schon allein wegen dieses massiven angefrorenen Eises kaputt ist. Sowas hab ich bisher noch nichtmal in schlechten Hotels gesehen.


    Ach, Oliver, dir zur Information: Bereits im BSHG (also in der Sozialhilfe) war es gängige Rechtsprechung, dass die Ausstattung mit Gefrierschränken bzw. Kühlschränken mit Gefrierfach nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Heißt: Kühlschrank ja, Gefrierschrank/fach nein. Ähnlich wie z. B. mit einer Geschirrspülmaschine oder el. Wäschetrockern. Diese Sachen gabs nur im Ausnahmefall (z. B. hohe Anzahl von minderjährigen Kindern).


    In Anbetracht des fürchterlichen Zustandes dieses Gefrierfaches (nicht von der Cola) gehe ich davon aus, dass du alleinstehend bist. Von daher gilt heute nichts anders als früher: solange der eigentliche Kühlschrank noch funktioniert gibt es gar nichts. Und selbst wenn der auch irgendwann seinen Geist aufgibt: es gibt dafür keine Beihilfe mehr, maximal noch ein Darlehen. Denn für solche Notfälle sollst du aus dem Regelsatz ansparen. Deshalb ist der Regelsatz auch nicht mehr knapp 290 Euro wie in der Sozialhilfe früher, sondern entsprechend höher.

  • Das wäre sicherlich eine Option, aber ich gehe davon aus, dass Oliver die 10 Stunden, die er dafür bräuchte, das Gefrierfach abzutauen, nicht investieren möchte. Ich wäre mir noch nichtmal sicher, ob das Fach nicht schon allein wegen dieses massiven angefrorenen Eises kaputt ist. Sowas hab ich bisher noch nichtmal in schlechten Hotels gesehen.


    Ach, Oliver, dir zur Information: Bereits im BSHG (also in der Sozialhilfe) war es gängige Rechtsprechung, dass die Ausstattung mit Gefrierschränken bzw. Kühlschränken mit Gefrierfach nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Heißt: Kühlschrank ja, Gefrierschrank/fach nein. Ähnlich wie z. B. mit einer Geschirrspülmaschine oder el. Wäschetrockern. Diese Sachen gabs nur im Ausnahmefall (z. B. hohe Anzahl von minderjährigen Kindern).


    In Anbetracht des fürchterlichen Zustandes dieses Gefrierfaches (nicht von der Cola) gehe ich davon aus, dass du alleinstehend bist. Von daher gilt heute nichts anders als früher: solange der eigentliche Kühlschrank noch funktioniert gibt es gar nichts. Und selbst wenn der auch irgendwann seinen Geist aufgibt: es gibt dafür keine Beihilfe mehr, maximal noch ein Darlehen. Denn für solche Notfälle sollst du aus dem Regelsatz ansparen. Deshalb ist der Regelsatz auch nicht mehr knapp 290 Euro wie in der Sozialhilfe früher, sondern entsprechend höher.


    Also das Ansparen geht nicht mehr. Dafür bekomme ich zu wenig Geld. Ein Darlehen OK. Bloß wovon zurückzahlen. Ich bekomme auch Rente.


    Der Kühlschrank geht beim Abtauen nicht kaputt. Bin darin erprobt. Jedes Jahr einmal. Bloß das Kühlfach schließt jetzt natürlich nicht mehr richtig, weil die Klappe defekt ist. Ob man das reparieren kann, keine Ahnung. Kostet bestimmt Geld. Das so zu lassen führt wahrscheinlich dazu, dass die Stromkosten steigen.


    Eine Geschirrspülmaschine hilft übrigens Wasser zu sparen. In meinem Fall auch Energie. Sowas sollte man haben, wenn man kein Geld hat.