harz 4 ausrechnung

  • hallo!!! ich habe zur zeit ein problem!! ich ziehe mit meiner tochter (9 monate) in eine wohnung am 1. dezember mit denn vater des kindes bin ich nicht mehr zusammen und unterhalt muss er nicht zahlen da er nicht fähig ist (überbetriebliche ausbildung) unterhalts vorschuss habe ich auch kein anrecht da er sich um seine tochter kümmert!
    ich bekomme in moment 300 euro elterngeld und 184 kindergeld das jobcenter übernimmt die miete da ich zur zeit in elternzeit bin laut der neuen ausrechnung stehen mir noch 120 euro zu für mich und mein kind dazu gesagt ich bin 19 jahre


    jetzt mal eine frage ist das wirklich alles so richtig???
    weil als ich noch bei meiner mutti wohnte habe ich 234 euro bekommen



    lg..

  • Teilt ihr euch das Kind 50:50, dass dir kein UVG zusteht? Dann wird ja das Kind auch nur zu 50% bei dir berücksichtigt und den Mehrbedarf Alleinerziehung gäbe es auch nur zu 50%... Wenn er nur normales Umgangsrecht ausübt, dann stünde dir natürlich UVG zu.


    Schreib doch mal die Berechnung vom Amt ab.

  • Und wieso solltest du dann keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn du das Kind allein erziehst und er es nur besucht? Das ist ja das übliche Besuchsrecht, wenn das unterhaltsausschließend wäre, gäbs aber für viele Kinder keinen Unterhalt.


    Wenn dir was geschickt wurde, dass es zur Miete noch 120 Euro gibt, dann ist da doch sicherlich eine Berechnung dran, wieso schreibst du die nicht einfach mal ab?