Erstantrag, Ü25, Anspruch trotz Haushaltsgemeinschaft?

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und möchte kurz meine Situation schildern:


    Ich (27) bin seit Oktober exmatrikuliert und hab Ende Oktober meinen ALG2-Antrag eingereicht. Durch noch nicht eingereichte Unterlagen habe ich jetzt eine Frist bis zum 1.12.2012, um den Antrag zu vervollständigen.


    Blöderweise (für mich) habe ich das Amt nicht betrogen und wahrheitsgetreu angegeben, dass ich daheim bei meiner Mum wohne, mich aber selbst verpflege. Bisher hatte ich auch ne kleine Halbwaisenrente, war also unabhängig (mehr oder weniger...), die ist nach Beendigung des Studiums weggefallen.


    Da die das ja in §9 Abs5. aber pauschal ablehnen und vermuten, dass meine Mutter mich "unterhält", wollen die natürlich ihre Daten auch haben.


    - Nachweise über Einkommen, Vermögen und Kosten.



    Meine Frage ist also, wieviel muss denn meine Mum "verdienen", damit die mir GAR NIX bezahlen. Wenn ich das vorher wüsste, würde ich ihre Unterlagen nämlich gar nicht erst einreichen. Muss ja nicht sein, dass die unsere Daten auf Ewigkeiten sammeln und haben...



    Zur Situation selbst:


    Meine Mum hat ein Reihenhaus (120qm), einen PKW (~Wert 9-10.000€ Wert), ist gerade auf ALG1 und hat 475€ ALG1-Bezüge monatlich und außerdem ihre Witwenrente von ebenfalls 475€.
    D.h. Einkommen von gerade mal 950€ (brutto. Netto bleibt natürlich durch die ganzen Versicherungen/Heizkosten/strom etc. einiges weniger übrig.)


    Barvermögen ist natürlich auch auf dem Konto, das aber prinzipiell meinem Bruder gehört, weil er ihr ein Darlehen gegeben hat, um das Haus abzubezahlen und die monatlichen Zinszahlungen zu senken (jetzt ärger ich mich natürlich darüber, da ich das selbst empfohlen habe)...



    Was meint ihr? Habe ich überhaupt Anspruch? wieviel darf denn meine Mum "besitzen", ohne mich unterstützen zu müssen? Sie ist übrigens 57.



    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...

  • http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html


    Zitat

    (2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

  • ich kapiers nicht, sorry :D könntest du Turtle1972 mir beim Entwirren helfen?



    950 (Einkommen der Mutter) - 166 (NK) = 784€ netto


    maßgebender Regelbedarf = 364€
    Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags nach §20A2S1 = 728€ = Freibetrag?



    was heisst das für die übrigen (784-728=56€) 56€ und das anteilige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung??




    (was mich nebenher noch interessiert: nach dem Lesen in einigen Foren, habe ich jetzt noch folgende Frage. Inwieweit ist meine Mutter überhaupt auskunftspflichtig?)
    Ich mein, ich bin fast 28 und die ist ja nicht mehr unterhaltspflichtig mir ggü. Wieso kann das Amt dann trotzdem ihre Unterlagen von mir fordern?

  • Ich kann dir das nicht ausrechnen, weil ich nicht weiß, ob du die Kosten der Unterkunft richtig bestimmt hast. Gerade bei einem Eigenheim ist das nicht so einfach.


    Dadurch, dass die Unterhaltsvermutung ja Kraft Gesetzes gilt, musst DU sie wiederlegen. Wie du das machst, ist eigentlich egal. Die Forderung des Amtes nach der rechnerischen Prüfung unter o. g. Verordnungsparagrafen ist ja quasi nur ein Angebot an dich, es so schon widerlegt zu bekommen, weil sie nicht genug Geld hat.


    Du kannst es natürlich auch anderweitig widerlegen. Das JC kann auch deine Mutter selbst zur Auskunft auffordern: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__60.html.