Erwerbseinkommen aus Bürgerarbeit / Jobcenter möchte Geld zurück

  • Hallo Alle,


    habe am 01.10.12 eine Arbeit Bürgerarbeit) auf einem Recyclinghof begonnen. Mein Einkommen liegt bei 729,- Netto bei 30 Std./Woche.
    Meine Leistungen für Oktober habe ich vom Jobcenter erhalten. Habe jedoch auch meinen Lohn am 29.10.12 von der Bürgerarbeit erhalten. Dieses Geld wurde für Miete etc. im November verwendet, da der Jobcenter nur noch einen Teil der Miete (etwa die Hälfte) übernimmt und ich ab November den Rest.
    Da mir Ende Oktober der Lohn überwiesen wurde, möchte der Jobcenter nun 550,- zurück (wegen Überzahlung).


    Bescheid liegt bei.


    Gruß ltyrosin

  • Zitat

    und wenn mein Lohn am 01.11. aufs Konto gekommen wäre???


    Dann wäre es erst im November anrechenbar gewesen.


    Zitat

    Kann ich den Lohn vom 29.10. wieder zurück buchen?


    Hm, wenn du eine Zeitmaschine erfindest. Allerdings brauchst du dann kein ALG 2 mehr, denn die dürfte sich so gut vermarkten, dass du sicherlich Milliardär werden würdest.


    Du kannst gern den Lohn zurückbuchen (wohin?!), das ändert aber nichts daran, dass es dir Ende Oktober zugeflossen ist und ZUR VERFÜGUNG stand.


    Sieh es positiv: wenn deine Bürgerarbeit mal ausläuft, dann bekommst du Ende des Monats den letzten Lohn und Anfang des Monats schon das volle ALG 2.

  • Nö. Wie kommst du darauf? Du beziehst dich dabei sicherlich auf § 40 Abs. 4 SGB II (oder hast das einfach nur irgendwo gelesen?). Nun sagt der Paragraf aber folgendes aus:


    Zitat

    (4) Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 Prozent der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft nicht zu erstatten. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 45 Absatz 2 Satz 3 des Zehnten Buches, des § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 4 des Zehnten Buches sowie in Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird.


    Und das ist doch bei dir der Fall. Man will ja nicht die ganzen über 800 Euro ALG 2 zurück, sondern nur was bei 500 Euronen.


    Übrigens: findest du das gut, dass du deine Bescheide da oben mit Klarnahmen, deiner Anschrift, BG Nr. usw. eingestellt hast?


  • kann die Anhänge nicht mehr löschen