Besteht Anspruch auf Hartz 4 ?

  • hallo liebe forumsmitglieder


    ich habe mich hier angemeldet da ich mir hier die nötigen antworten erhoffe.



    nun zu meiner frage:



    ich (27 jahre, seit 2 jahren arbeitssuchend, nicht bei der arge/arbeisamt gemeldet) ziehe kommenden märz mit meiner freundin (24 Jahre) zusammen in eine wohnung (mein vater ist der vermieter).
    meine freundin arbeitet vollzeit und verdient 1004€ netto.


    wenn ich nun mit ihr zusammen wohne besteht dann ein anspruch auf hartz 4 für uns beide oder verdient meine freundin zu viel um auch nur einen geringen anspruch zu haben?
    gibt es womöglich andere sozialleistungen die man in anspruch nehmen könnte?


    desweiteren wollte ich fragen ob die arge verlangen kann das wir die wohnung nicht beziehen bzw wieder ausziehen (wohnung 90qm) 350€ kalt

  • Zitat

    desweiteren wollte ich fragen ob die arge verlangen kann das wir die wohnung nicht beziehen bzw wieder ausziehen (wohnung 90qm) 350€ kalt


    da ist sie wieder die bescheidenheit der hartz4-empfänger. wenn schon nicht arbeiten, dann soll die wohnung wenigstens schön groß sein. vater als vermieter sorgt schon dafür, dass die kosten für die vollig überdimensionierte wohnung im rahmen bleibt. in berlin müssen 90 m2 für 5 personen reichen! die wohnung sollte daher auch nicht genehmigt werden.

  • @ turtle1972


    von gelegenheitsjobs



    @ lacki


    ich bin kein hartz 4 empfänger und meine freundin auch nicht.
    wenn mein vater uns eine wohnung anbietet so nehme ich dies auch an und bin dir sicherlich keinerlei rechenschaft schuldig.
    ob sie die wohnung genehmigen oder nicht, wir ziehen dort ein und sind auch nicht unbedingt zwingend auf hartz 4 angewiesen.
    wir wollten uns lediglich über unsere rechte bzw. möglichkeiten informieren und dieser abwertende kommentar riecht schwer nach eifersucht.
    desweiteren sind 90qm nicht überdimensioniert. vielleicht laut der arge aber ich hab kein interesse in einer 50qm bude zu hausen wenn ich auch 90qm haben kann aber zurück zum thema.


    bitte sachlich bleiben, das würde mir sehr gelegen kommen. danke

  • Zitat

    ich bin kein hartz 4 empfänger und meine freundin auch nicht.


    wozu denn die fragerei?


    Zitat

    desweiteren wollte ich fragen ob die arge verlangen kann das wir die wohnung nicht beziehen bzw wieder ausziehen (wohnung 90qm) 350€ kalt


    achso, ihr aber habt vor, den staat als eierlegende wollmilchsau anzuzupfen!

  • lies oben dann wird deine frage beantwortet.
    wir möchten uns NUR über unsere möglichkeiten informieren aber hier im forum danach zu fragen war wohl ein fehler.
    ich sollte wohl besser bei der arge selbst vorsprechen als von unwissenden wie dir mir so einen mist anzuhören.


    wenn du unbedingt streit suchst, dann bitte an anderer stelle.
    mit dir hier weiter solch eine sinnlose unterhaltung zu führen ist reine zeitverschwendung.


    in diesem sinne .................

  • Ich denke auch, dass du hier nur den Staat abzocken möchtest. 90 m² für 2 Personen werden nicht genehmigt. Wenn du nicht in einer 50 m²-Bude leben möchtest, dann musst du eben für deine Ansprüche eigenes Geld verdienen. Ansprüche kann man haben, wenn man diese selbst finanziert.