Junge Frau ,18 Jahre, Schwanger, Wohnungslos

  • Hallo !
    Ich habe da mal eine Frage.
    Meine Tochter ,18 Jahre, schwanger in der 8.Woche und wohnungslos, wird jetzt aus einer Maßnahme (Metallbearbeitung), wegen vieler ,krankheitsbedingter Fehlzeiten und wegen der Schwangerschaft, heraus genommen , möchte aus einem Ort, 200 km von uns entfernt, gerne hier in unserer Stadt, jetzt eine Wohnung suchen.
    Eine gewiße Zeit lang könnte sie bei uns gerne unterkommen ,aber da wir 4 Personen, auf 71 qm, sind ,ist das natürlich keine Dauerlösung. Wir selber sind keine Leistungsbezieher ,außer Wohngeld.
    Auch möchte ihr 20 jähriger Freund ,in der selben Maßnahme tätig und Vater des Kindes, gerne mit hierher kommen.


    Was ist zu tun ?


    Die Arge ,hier vor Ort, sagte mir am Telefon schon das (zumindest meine Tochter) eine Bescheinigung der anderen Arge benötigen würde ,worin steht das ein Umzug ? (Umzug ohne festen Wohnsitz?) genehmigt wird.


    Was ihren Freund angeht ,in dem Haushalt seiner Eltern hat meine Tochter sich bisher aufgehalten ,allerdings konnte sie sich dort nicht anmelden, da die Familie von Hartz4 lebt, so will die Mutter einem Umzug partou nicht zustimmen (da sie sonst wohl umziehen muß und das Kindergeld des jungen Mannes ja auch wegfallen würde, denn sie behält das Kindergeld wohl komplett) Desweiteren handelt es sich bei dem Haushalt ,laut meiner Tochter, wohl um einen absoluten Messiehaushalt und es läuft auch Ungeziefer herum.
    Wären damit schon die Bedingungen für die Genehmigung eines Umzuges des jungen Mannes erfüllt ?
    Reicht ansonsten ,erst einmal, die Aufnahme eines 400 € Jobs ,den ich dem jungen Mann höchstwahrscheinlich sofort ab dem 1.1.2013 besorgen könnte ?


    Ich danke schon mal im Vorraus für hoffentlich zahlreiche Antworten und eventuell Tipps wie man sonst verfahren könnte !


    Mfg Mona

  • Für einen Umzug braucht deine Tochter und auch der Freund keine Genehmigung.Da deine Tochter ja wohl schon einige Zeit nicht mehr bei euch wohnt besteht auch keine Veranlassung das ihr sie wieder bei euch aufnehmt.Sie müßte beim Jobcenter einen Antrag auf Wohnung und dann Erstausstattung stellen und dann in eine Wohnung einziehen.Der Freund braucht keine Zustimmung der Eltern um auszuziehen und das Kindergeld müßte er sich auszahlen lassen.Zum einen steht es ihm zu und bei der Leistungsberechnung würde das Jobcenter dieses eh einrechnen.