Urlaubsabgeltung - Anrechnung auf ALG II

  • Hallo an alle,


    ich habe eine Frage.
    Ich habe neulich gelesen, dass Urlaub, der nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird/wurde, nicht auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden darf.
    Genau das ist bei mir aber im Jahr 2010 gemacht worden, zu der Zeit wusste ich es allerdings noch nicht besser.
    Kann ich dieses Geld jetzt noch nachfordern?
    Danke im Voraus für eure Antworten


    Gruß


    kittkatt

  • Als seinerzeit ( Okt/Nov´12 ) selbst aufstockender Leiharbeiter hatte ich mir meine 2 Urlaubstage nicht genommen, sondern auch abgelten lassen. Somit hatte ich meine EGV-Pflicht ( neben Bewerbungen auf besser bezahlte Stelle sowie Annahme von Nebenjob ) auf Verringerung/Vermeidung meines restlichen Hilfebedarfs erfüllt. Nach Aktenlage war ich somit ein "korrekter", nicht sanktionierter Hartzi. Ob dem das Recht auf Erholungsurlaub entgegensteht oder nicht, kann ich nicht sagen. Da es sich jedoch bei der Urlaubsabgeltung um sozialversicherungspflichtiges Brutto handelt, ergeben sich natürlich Vorteile bei Rente, ALG 1, Krankengeld und Berufsgenossenschaft ( Arbeits- oder Wegeunfall ). Ich würde es alleine schon deshalb wieder tun.
    Abschließend würde ich auch sagen, das höhere Netto wird unter Berücksichtigung von üblichen Freibeträgen angerechnet. Dies wird zwar in der monatlichen Einkommensbescheinigung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitsbescheinigung als Extraposten ( einmalige Zahlungen ) gesondert aufgeführt, ändert aber nichts an der ALG II - Anrechnung.