Ablehnungsbescheid auf Antrag zu Fahrtkostenübernahme

  • Hallo zusammen,


    um zu einem Vorstellungstermin zu kommen musste ich mir eine teure Fahrkarte kaufen. Wenn man nun zu einem Vorstellungstermin beim Jobcenter eine Fahrkarte benötigt, kauft man sich eine bzw. streckt das Geld vor, fragt seine Sachbearbeiterin nach dem Formular wo man seine Bank Daten reinschreibt und eine Kopie der Fahrkarte wird gemacht. Ein paar Tage später wird einem dieser Betrag auf sein Konto überwiesen.


    Auf meinen Antrag auf die Übernahme der Fahrtkosten habe ich nun Volgende Antwort bekommen (s. Bild).


    Bitte melde dich an, um diesen Anhang zu sehen.


    Jetzt steht doch da Schwarz auf Weis "Sie können für Ausbildung/Arbeitssuchende nicht für Zeiten vor der Antragsstellung erbracht werden. Da die Entstehung der Kosten zeitlich vor der Antragsstellung liegt, ist eine Leistungsgewährung nicht möglich.".


    Und wenn ich mir nun um zu einem Vermittlungsgespräch beim Jobcenter zu kommen eine Fahrkarte kaufe, entstehen dabei die Kosten etwa nicht vor der Antragsstellung ? Doch tun sie.


    Um besonders überzeugend zu wirken wird von den Sachbearbeitern auch immer gerne auf die Paragraphen in Gesetzbüchern verwiesen, doch ehrlich gesagt glaube ich das sie diese selber garnicht verstehen und einfach dazu angehalten werden überall zu spahren wo es nur geht oder eben bei dem der sich nicht wert.


    Ich bitte also um ein paar tips wie ich mich am besten gegen diesen Bescheid wehren kann. Wiederspruch wahrscheinlich, aber an die Selbe Person die meinen Antrag abgelehnt hat, kann doch nicht funktionieren oder ? Und wenn der Wiederspruch sturr ignoriert wird, Sozialgericht .. hm warum eigendlich nicht, mahl sehen.



    MFG
    Rodney

  • .. noch keine Hartz4-Apanage beantragt hast, dann gibt es nichts.


    Hartz4-Apanage ? Meinst du die ALG 2 Regelleistungen, wenn ja, sind bewilligt. Oder wovon redest du ? Erfahrener Benutzer .. hm hasst du meinen Kompletten Beitrag überhaupt gelesen ? Glaube nicht dan würdest du mich nicht nach dem Problem fragen.


    Brauche also immernoch ernst gemeinte Tipps, wie man so einen Wiederspruch am besten umsetzt.

  • Der Unterschied ist aber nunmal, dass Fahrkosten zu einem Termin gem. § 65a SGB I erstattet werden, während es eine Fahrkostenbeihilfe für ein Vorstellungsgespräch als Leistung aus dem Vermittlungsbudget geben kann und die Rechtsgrundlage da nunmal eine völlig andere ist (§ 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III). Daraus resultierend muss bei dem einen eben ein vorheriger Antrag vorliegen und bei dem anderen nicht.

  • Die nicht erstatteten Kosten sind aber bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigungsfähig. Bitte den Ablehnungsbescheid als Nachweis beilegen. Im Nachhinein besser als nichts.