Hilfe vom Amt trotz gemeinsamer Wohnung? (Untermieter Vertrag)

  • Hallo liebe Leute,


    ich hoffe ihr könnt uns helfen...


    Meine Freundin und ich wollen zusammen in eine Wohnung ziehen. Sie ist Friseurin und bekommt ergänzende Sozialleistungen vom Amt. Das Amt zahlt ihr Anteilmäßig die Wohnung mit Nebenkosten und noch Fahrtkosten mit der Bahn.


    Die neue Wohnung wird von mir Gemietet, ich bin der Hauptmieter. Im Vertrag steht das ich die Erlaubnis habe SIE als Untermieterin zu nehmen.


    Wir haben jetzt einen Untermieter Vertrag gemacht


    http://www.123-untermiete.de/includes/portalconfig/uploaded_userfiles/file/muster_untermietvertrag_123um_de.pdf


    Dieser muss jetzt ans Amt und wir gehen davon aus... und hoffen... das sie weiter die nötige Hilfe bekommt.


    Ist das so möglich oder machen wir uns da falsche Hoffnungen? :confused:


    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    LG Marcel und Stephie :)

  • Unter diesen Umständen wird man euch als Bedarfsgemeinschaft betrachten. Dann wird dein Einkommen und Vermögen mit angerechnet.

  • Was GG52 meint ist die "Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft", wobei allerdings für die nächsten 12 Monate die Beweislast dem Jobcenter obliegt. Mit anderen Worten: Deine Freundin wird auch künftig ihren Mietanteil vom Jobcenter erhalten und erst nach 1 Jahr Dein Einkommen mit Deinen Leistungen verrechnen. Sollte das Jobcenter auf euch mit diesem Ansinnen zukommen, wäre dem von eurer Seite zu widersprechen.

  • Ja so klingt das schon etwas besser ^^ ich weis ja das unser lieber Sozialstaat in solchen Fällen mehr unsozial ist... aber wir hoffen ja das es genehmigt wird.
    Sie zahlt ja durch die gemeinsame Wohnung auch noch weniger als vorher...


    Gibt es denn noch wichtige Dinge die wir eventuell berücksichtigen müssen? Habt ihr evtl Tipps für uns?