Kann mir jemand helfen???

  • Hallo!!


    Ich habe da mal eine Frage,letztes Jahr von August bis Dezember wurde unsere Wohnung und das Miethaus in dem wir wohnen saniert.Das heisst wir bekamen eine neue Heizung und ein neues Bad usw.Wir lebten auf deutsch gesagt im Dreck,alles war voller Staub wir mussten auf ein Dixi Klo gehen und hatten keine möglichkeit unsere Wäsche zu waschen,die Küche wurde abgebaut und es wurde dort neu gefliesst.Wir lebten also das heisst meine kleine Tochter und ich auf einer Baustelle.Wir waten jeden Tag den Lärm und Staub ausgesetzt.Jeden Tag habe ich mit meiner Nachbarin das ganze Treppenhaus gereinigt.Jetzt aber meine Frage,ich bekomme Hartz 4 und habe jetzt aber von unserem Vermieter 2 Monatsmieten ohne Betriebskosten zurückbekommen weil wir ja alles mitgemacht haben.Muss ich jetzt dem Jobcenter das Geld zurück bezahlen,ich musste ja dort Leben mit meiner Tochter und wir mussten die ganze Wohnung streichen usw.
    Kann mir jemand das beantworten.
    Vielen dank im voraus

  • Hallo,


    ich finde es erstaunlich, dass der Vermieter hier Mietkosten erstattet. Das ist schon anständig. In anderen Fällen müssen die Mieter solche Sanierungsarbeiten bei voller Miete aushalten. Dabei sollen dann solche Arbeiten nur dazu dienen die Mieter aus dem Haus zu scheuchen, um später einen höheren Mietzins zu erwirtschaften.


    Und natürlich, wie lacki schreibt, ist die Rückzahlung dem Jobcenter zu statten.


    Sieh es mal so, ihr habt jetzt für Umme ein neues Bad, neue Heitzung und neue Fliesen in der Küche. Ist doch was.


    Wir haben letztes Jahr nur unser Bad renovieren lassen. Boden raus, Fliesen raus, alles raus. Da haben wir auch 8 Wochen auf einer Baustelle gelebt, und dafür habe ich noch 14.000€ bezahlt.


    LG chico

  • So gesehen hätte das JC eigentlich nicht die Miete zahlen brauchen und, da, wenn auch nachträglich, also rückwirkend die Kaltmiete für diese 2 Monate entfällt oder garnicht fällig war, demnach wird es schwierig den Rückerstattungsbescheid anzufechten.
    Die Erlassung oder Rückerstattung des Mietzinses könnte eine Art Aufwandsentschädigung sein, möglicherweise fällt es doch unter nicht anrechenbares Einkommen. Vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass es eine " Entschädigungszahlung oder Schadensersatz " ist. Hierbei ist aber die Entschädigung konkret bezeichnet als Mieterlass und nicht als zusätzliche Zahlung wie z.Bsp. " Entschädigungszahlung oder Schadensersatz " es wären. Allerdings ist es eine Auslegungssache und am Ende auch sozusagen " + - 0 " Die Entscheidung wird wohl im Ermessen der Behörde liegen.

  • Wenn hierfür:


    Muss ich jetzt dem Jobcenter das Geld zurück bezahlen,ich musste ja dort Leben mit meiner Tochter und wir mussten die ganze Wohnung streichen


    eindeutige Belege existieren, können diese Beträge als Entschädigungszahlungen berücksichtigt werden, denn durch eine Renovierung auf eigene Kosten durch den Umbau, obwohl ansich noch keine Renovierung hätte erfolgen müssen, sind diese Kosten zusätzlich entstanden.
    Allerdings einfach so wird auf jeden Fall eine Anrechnung erfolgen.
    Wie auch schon "Käthe" schrieb, liegt das im Ermessen des Amtes.
    Der Nachweis z.B. Renovierungsmaterial sollte allerdings vorhanden sein.


    Gruß
    Ernie