Zeitungen austragen mit 15J, kompletter Abzug des Lohns unter 100€

  • Hallo,
    hab schon mal durchgesucht, aber mein Problem finde ich nicht so..
    Ich bin 15 und meine Mutter bekommt Hartz 4 und hat eine Arbeit seid 1 Monat wo sie so um 1000€ bekommt.
    Um mein Taschengeld aufzubessern trage ich seid 3 Monaten Zeitungen aus, ca 50-70€ im Monat.
    Nun bekam meine Mutter ein Schreiben, wo sie die vollen 56,85€ zurückzahlen soll, von dem Monat, wo wir beide arbeiteten.
    Sie hat angerufen und gesagt bekommen, das ich als unter 18jähriger nicht den Freibetrag von 100€ hätte???
    Das hab ich hier so noch nicht gefunden....da haben auch 16, 17 jährige das mit den 100€ gehabt.
    Das ganze in Braunschweig


    Stimmt das oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hab ich acuh schon gehört, das es da große unterschiede gibt -.-


    Danke für eure Hilfe

  • Sie hat angerufen und gesagt bekommen, das ich als unter 18jähriger nicht den Freibetrag von 100€ hätte???
    Das hab ich hier so noch nicht gefunden....da haben auch 16, 17 jährige das mit den 100€ gehabt.


    Das ist natürlich völliger Unsinn. Ab dem 15 Lebensjahr stehen die vollen Freibeträge nach § 11 SGBII zu. Selbst der Selbstbehalt von 20% bei Überschreiten der 100€-Grenze steht ab 15 Jahren zu.
    Lediglich 13- und 14jährige werden für ihre fleißige Arbeit bestraft. Diese bekommen ALLES über 100€ abgezogen, wenn sie freiwillig arbeiten gehen.


    Also Widerspruch gegen die Anrechnung, der Grundfreibetrag von 100€ steht jeder ab 15-jährigen Person seit 1.10.2005 zu!


    Das hier:


    Stimmt das oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das hab ich acuh schon gehört, das es da große unterschiede gibt


    es gibt regionale Unterschiede z.B. bei den Kosten der Unterkunft (unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen), aber bei Verdiensten und dem § 11 sind KEINE Unterschiede möglich, hier ist das Gesetz deutsschlandweit eindeutig. Auch ist es völlig unmöglich, hier eine Ermessensentsscheidung von Jobcentern bzw. SB anzunehmen. Es gibt beim Erwerbseinkommen kein Ermessen an der Anrechnung von Lohn. Diese Anrechnung ist eindeutig in ganz Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.


    Gruß
    Ernie