Überprüfung des Einkommens

  • hi,


    ich zahle für mein kind regelmäßig unterhalt - jetzt soll mein einkommen überprüft werden.


    nun habe ich 2 fragen dazu:


    #1:
    man verlangt von mir "hosen runter" also unzählige lohnzettel, lohnsteuerbescheide und lauter so
    sachen.
    sicher ich verstehe die müssen das prüfen - aber was dürfen die (das jugendamt) verlangen und
    was "hätten sie halt gerne"...


    #2:
    die unterhaltsprüfung ist jetzt im märz 2013
    ich hatte bis ende 2012 ein geringes nebeneinkommen - das besteht seit 1.1.2013 nicht mehr.
    trotzdem will man prüfen ob das relevant ist.
    wie kann eine neue überprüfeung evtl ein geringes nebeneinkommen DAS NICHT MEHR BESTEHT zur berechnung heranziehen ?
    ich geb an was ich verdiene - das ist ok. auch mehrere monate zurück für den durchschnitt evtl. auch ok.
    aber ein gekündigtes einkommen ?


    mfg
    eddi

  • Hallo eddi,


    das JA verlangt hier Ausfunft, über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse, gemäß § 1605 BGB.


    Zu der Auskunft können verlangt werden:


    Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
    Einkommensteuerbescheid aus selbigen Zeitraum
    Auskunft über weitere Einnahmen
    Vermögensauskunft


    Diese Auskunft kann alle 2 Jahre verlangt werden.


    Wenn Du glaubhaft darlegen kannst, dass es dieses Einkommen nicht mehr gibt, dann ist es auch für die Zukunft nicht zu berücksichtigen.


    Wie ist es denn dazu gekommen, dass Du diese Einnahmen nicht mehr hast? Solltest Du die Verringerung des Einkommens selbstverschuldet herbei geführt haben, könnte das Einkommen weiter fiktiv unterstellt werden. Das aber auch nur dann, wenn Du nicht den Mindestunterhalt leistest.


    Du solltest dem JA auch mitteilen, ob Du mehr als einer Person zum Unterhalt verpflichtet bist. Und wenn die Berechnung dann fertig ist, unbedingt prüfen, ob Dein Einkommen richtig bereinigt wurde.


    LG chico

  • hi,


    glaubhaft belegen. ja ich habe eine ordentliche offizielle abmeldung von der knappschaft von meinem ehemaligem chef.
    ich habe auch keine verringerung sondern ich gehe dieser tätigkeit nicht mehr nach.
    falls es relevant ist könnte ich sicher eine bestätigung haben das ich aufgrund der wirtschaftslage nicht mehr benötigt wurde.
    ich leiste mehr als den mindestunterhalt.
    keine weiteren unterhaltspflichtigen personen.


    auskunft über mein vermögen - aha...
    nehmen mir die dann auch meine 3 gesparten kröten weg die ich mir angespart hab ?
    also mein "vermögen" ist < 10000 euro und zinsen oder sowas erwirtschafte ich damit keine oder nur sehr überschaubar :)


    mfg
    loomi

  • Hallo loomi,


    Zitat

    nehmen mir die dann auch meine 3 gesparten kröten weg die ich mir angespart hab ?


    Nein, Du leistest ja den Mindestunterhalt oder mehr. DAher muss vermögen nichr angegriffen werden. Lediglich Zinseinkünfte aus Vermögen sind dann unterhaltsrelevantes Einkommen.


    LG chico

  • hi,


    ah darum geht es - na gut das ist kein probelm.


    sorgen macht mir im moment das die vom JA sagen
    "ja 2012 haben sie nebenbei etwas verdient und da hätten sie etwas mehr bezahlen können"
    2013 ist das nicht mehr existent wie bereits erwähnt doch 2012 bestand ein nebeneinkommen und ggf wäre es dann relevant gewesen für
    ich nenne es mal "etwas mehr unterhalt bezahlen"


    konkret gefragt: wie verhält sich das mit nachzahlungen, nachforderungen, zeiträume ?
    die stellen jetzt fest -> 2012 war sein gehalt hoch genug das er sagen wir von stufe 2 ( netto 1900 euro) in stufe 3 gerutscht wäre (netto über 1900 euro)
    das wären dann pro monat in der alterklasse rund 18 euro zu wenig gewesen. fordern die das nach, ja nein, wie weit und ...
    nuja klärt mich mal auf.
    (mal unabhängig vom thema meldepflicht - der ich nachgekommen bin aber das habe ich erst ende 2012 gesehen das ich im jahresmittel
    dann leicht über der 1900 grenze der jehweiligen stufe war.)


    mfg
    loomi

  • Hallo loomi,


    Höherer Unterhalt kann nicht für die Vergangenheit (rückwirkend) gefordert werden (vergl. § 1613 BGB).


    Du bist auch nicht verpflichtet eine Einkommenserhöhung beim JA anzuzeigen.


    Das JA kann also nicht hergehen und sagen, ...so in 2012 hatten sie mehr Einkommen, hätten daher eine Stufe höher zahlen können und jetzt zahlen sie mal 18€ x 12 nach.


    Geht nicht!


    Und wie schon geschrieben, eine Meldepflicht für höheres Einkommen gibt es nicht.


    Sollte das JA etwas anderes sagen, sollte das unter Aufzeigen der entsprechenden Rechtsnorm fundiert werden.


    LG chico

  • hi,


    hab den Text zu §1613 gelesen aber das kapiert man nur mit jura studium oder ?


    ->.....Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.<---


    gibt es da auch eine Übersetzung für normale menschen ?:p


    für mich bedeutet das:

    Zitat

    Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist


    die letzte aufforderung war 2004 - und damals verdiente ich auch MIT einem nebenverdienst nicht genug für eine höhere stufe...
    seit dem hat mich niemand mehr zur angabe von daten aufgefordert.
    erst jetzt im märz 2013 wieder - neues jugendamt (anderer bezirk) und die fangen nun damit an...


    Zitat

    zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.


    verzug gab es NIE
    und rechtshängig damit kann ich in dem bezug nichts anfangen.


    hintergrund wird sein:
    das JA teilt der kindesmutter mit sicherheit mit "da gab es mehr einkommen im jahr 2012" ( wenn auch wenig) und das hätte für
    eine höhere stufe ggf gereicht.
    die wird das dann naturgemäß nicht toll finden und sagen "ja dann schuldet der mir was"


    so stell ich mir das vor.
    mfg
    eddie

  • Hallo eddie,


    ganz einfach gesagt, wenn Du bisher den Unterhalt gezahlt hast, der in 2004 gefordert wurde, ist alles ok.


    Höherer Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert wird. Also ab dem Zeitpunkt, wo Du nun aufgefordert wurdest, Dein Einkommen offen zu legen.


    Du musst Dir also keine Sorgen machen, dass aus dem Zeitraum 2004 - 2013 irgendwelche Nachforderungen auf Dich zukommen.


    Und zu dem nicht mehr vorhandenen Einkommen aus 2012 besorgst Du Dir ´nen Nachweis, dass Dein AG das Beschäftigungsverhältnis beendet hat.


    Wenn Du noch Fragen hast, dann kannst Du gerne fragen.


    Und bitte... in Foren, auch in PN´s, ...immer Du! OK?


    LG chico

  • hi,


    danke erst mal für die antworten.


    jetzt melde ich mich wieder denn das JA hat mir post geschickt.


    sie möchten mein einkommen neu berrechnen und so weiter.
    folgende forderungen wurden gestellt:
    - letzten 12 monatsbezüge in form von gehaltszetteln
    - bescheinigung über bestehendes bzw nicht mehr bestehendes nebengewerbe
    - lohnsteuerbescheinigung 2011
    - angaben zum vermögen, wertpapiere, grundbesitz, zinseinkommen und dergleichen
    - angaben über miete, heizkosten usw...
    - diverse persöhnliche angaben wie: schulbildung, erlernter beruf, ausgeübt seit, e-mail adresse, telefonnummer usw...
    - letzter lohnsteuerausgleich
    dann aber
    - eine einverständnisserklärung darüber das ich dem JA erlaube beim finanzamt erkundigungen einzuholen


    weiter bat ich dann um eine zeitnahe erledigung da meine persöhnlichen lebensumstände eine exakte finanzplanung benötigen und ich
    schnellstmöglich wissen müsste was auf mich zukommt an "mehrforderungen".
    leider bemak ich nur die info "wenn alle unterlagen da sind, werden diese geprüft und dnach errechnet man den neuen betrag usw usw"
    also das kann dauern :(
    man wollte mir nicht mal UNGEFÄHR sagen wo ich hinkommen kann. 10-20 oder 50 euro mehr... ich hab keine ahnung.


    ich hab mir die düsseldorfer tabelle 2013 angesehen und selbst wenn ich über die 1900 netto grenze komme - das wären laut tabelle dann
    irgendwas um die 20 euro mehr im monat. kann ich mich daran orientieren oder kann da was ganz anderes rauskommen.


    mfg
    eddie

  • Hallo,


    was da an Informationen gefordert wird, ist bischen viel, aber der Standart, wenn abgesehen werden kann, dass ein Mangelfall zustande kommen könnte. Das wird bei Dir aber nicht der Fall sein.


    - letzten 12 monatsbezüge in form von gehaltszetteln
    Ist OK
    - bescheinigung über bestehendes bzw nicht mehr bestehendes nebengewerbe
    Auch OK. Besorge Dir den Nachweis, dass Du Deine Einkjünfte nicht selbstverschuldet verringert hat.


    - lohnsteuerbescheinigung 2011
    Ich wüsste nicht wozu das benötigt wird. Der relevante Zeitraum ist 2012.


    - angaben zum vermögen, wertpapiere, grundbesitz, zinseinkommen und dergleichen
    Wenn Du das hast, dann ja.


    - angaben über miete, heizkosten usw...
    Nur im Mangelfall. Ansonsten geht es das JA nichts an.


    - diverse persöhnliche angaben wie: schulbildung, erlernter beruf, ausgeübt seit, e-mail adresse, telefonnummer usw...
    Das geht die schon mal gar nichts an. Wäre auch nur im Mangelfall relevant.


    - letzter lohnsteuerausgleich
    Ist OK


    dann aber
    - eine einverständnisserklärung darüber das ich dem JA erlaube beim finanzamt erkundigungen einzuholen
    Haha... Das wäre ja noch schöner.


    Weiter solltest Du dem JA mitteilen, welchen Weg Du zur Arbeit zurücklegst und Deine Aufwendungen zur sekundären Altersvorsorge, sofern Du eine solche betreibst. Und ob es noch weitere unterhaltsberechtigte Personen gibt.


    LG chico

  • hi chico


    mein weg zur arbeit und altersvorsorge usw - wollten die nicht wissen.
    stand nichts davon auf deren "formblättern"


    ich habe einige sachen auf meinen abrechnungen auch geschwärzt - persöhnliche daten z.b. meine personalnummer, vertragsdaten oder bankverbindungen...
    meines erachtens sind das meine privaten daten.
    die einverständnisserklärung für das finanzamt habe ich nicht unterschrieben. allerdings habe ich mich vom anwalt beraten lassen und es scheint so zu sein
    das die diese einverständnisserklärung vor gericht bekommen -> wenn sie deswegen auf gericht gehen bzw darauf bestehen. warum das so ist kann ich akuell nicht sagen.
    grundsätzlich habe ich kaum den eindruck als wäre das JA an meinen kosten interessiert - einzig an meinen einnahmen. :rolleyes:
    aber die müssen doch sicherlich in ihrer "internen rechnung" eine art satz berechnen für meine aufwendungen.
    irgendwie so - hab noch niemanden gefunden der mir das erklärt.


    insgesammt habe ich ein ehr ungutes gefühl, eine art hilflosigkeit oder ausgeliefert sein wenn es um die neue berechnung geht. :(


    mfg
    eddie

  • Hallo eddie,


    hast Du meine PN gelesen?


    Wenn Du Dein Einkommen offenlegst, muss dieses auch gemäß den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG bereinigt werden.


    Ob das JA nun an Deinen Ausgaben interessiert ist oder nicht, interessiert nun mal gar nicht. Berufsbedingte Aufwenungen und sekundäre Altersvorsorge müssen berücksichtigt werden.


    Aber das JA ist ja nun mal Partei des Kindes, und spricht soche Dinge nicht offensiv an.


    Mein Angebot steht.


    LG chico