Unterhalstleistungen

  • Hallo,


    wir haben heute ein Einschreiben unseres Sohnes erhalten in dem er Unterhalt fordert. Er hat 3 Ausbildungen angefangen und keine beendet. Aus einer ist er gekündigt wurden wegen Unpünktlichkeit. Im September 2012 hat er seine 4. Ausbildung angefangen und damit fingen die Probleme an.
    Das BAfÖG Amt hat ihm gesagt wir wären unterhaltsverpflichtet, aber wir denken er hat dort gar nicht die ganze Wahrheit gesagt.
    Kann uns jemand dazu weiter helfen.


    Danke

  • Unterhaltszahlungen mit tatsächlich schuldbefreiender Wirkung sind nur an eine Behörde zu zahlen bzw. zu erstatten. An diesem Superchecker würde ich freiwillig nichts zahlen, sonst zahlt ihr am Ende doppelt. Ohne genug Vertrauen ein zu hohes Risiko ! Immerhin bekommt ihr noch Kindergeld für die Monate wo er ( ab 18. Lebensjahr nachweislich ) in Ausbildung ist ( war ) oder beim Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet ist. Am besten bei der Kindergeldkasse beantragen, das dieses auf sein Konto überwiesen wird. Dann seid ihr offiziell ( ! ) schon mal einen Teil der möglichen Unterhaltsschuld los. Leider riecht alles danach es möglichst gerichtsfest wasserdicht machen zu müssen !

  • Hallo,


    wie alt ist das Kind denn, und wie viele der Abbrüche fanden zu Zeiten der Minderjährigkeit statt?


    Wenn das Kind eine berufliche Ausbildung macht, bekommt er eh kein BAföG. Das gibt es nur bei schulischer ausbildung. Sonst käme evtl. BAB in Frage.


    Hat das Kind denn auch mitgeteilt, in welcher Höhe es Ausbildungsvergütung erhält? Diese wäre anzurechnen.


    gestresste Eltern, aus dem Post geht zu wenig hervor, als dass man einen Rat geben könnte.


    Stellt mal die Vita das Kindes ein. Ab dem Zeitpunkt, wo die allgemeine schulische Ausbildung endete.


    LG chico