Versorgungsausgleich

  • Hallo,
    Kann mir jemand helfen? Ich bin etwas früher geboren :-); (74 Jahre) und habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. 1983 geschieden, ohne Versorgungsausgleich. Exmann lebt noch (mit "guter" Rente).
    Wie kann ich wo eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragen? Wo kann man sich vor gerichtlichen Diskussionen erkundigen?
    Danke und Grüße

  • normalerweise wird ja dass ja beim scheidungsprozess miterledigt. hatte dein anwalt das damals nicht beantragt? oder seit ihr etwa in der ehemaligen DDR geschieden worden? dann gibt es auch keinen versorgungsausgleich.


    ansonsten gilt:


    Nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich können sich die der Entscheidung zugrunde gelegten Versorgungsanrechte aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung oder durch persönliche Gründe der Höhe nach verändern. (Die Höhe des bereits festgelegten Versorgungsausgleichs kann sich aufgrund gesetzlicher Neuregelungen oder wegen persönlicher Gründe ändern.) Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, von Anfang an fehlerhafte Versorgungsausgleichsentscheidungen abzuändern. Die Entscheidung über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs, die nur unter nachstehenden Voraussetzungen zulässig ist, trifft allein das Familiengericht, bei dem auch der entsprechende Antrag gestellt werden muss.


    Ein Antrag auf Abänderung der ursprünglichen Versorgungsausgleichsentscheidung kann gestellt werden, wenn


    Wenigstens einer der geschiedenen Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat oder
    Aus dem aufgrund des Versorgungsausgleichs erhöhten oder gekürzten Anrecht bereits Leistungen bezogen werden.


    Die Abänderung findet aber nur statt, wenn


    Der Ausgleichsanspruch von dem der früheren Entscheidung um mehr als 5%, mindestens aber um mehr als 1% der monatlichen Bezugsgröße – jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – abweicht; werden diese Bagatellegrenzen nicht überschritten, ist eine Abänderung dennoch möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit beim Ausgleichsberechtigten führt und
    Die Abänderung sich voraussichtlich zugunsten eines der geschiedenen Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirkt.


    Änderungen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben können ab 01.09.2009 geltend gemacht werden.

  • Vielen Dank Danielo.
    Ich bin tatsächlich "Ossi", habe aber im TV etwas gehört (aber nicht verstanden), dass vor 1992 geschiedene Ehen den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen können. Mal sehen, ob ich noch genaueres finde.
    Grüße