Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei Alkoholismus und Arbeitslosigkeit?

  • Hallo,
    ich weiss, es liest sich etwas hart was ich jetzt hier schreibe, aber ich bin echt ratlos.
    Mit meinem jetzigen Mann bin ich seit neun Jahren verheiratet.
    Er hatte schon immer ein Alk-Problem welches sich im Laufe der Jahre immer steigerte,nie gearbeitet während der Ehe, ist fremdgegangen,ich habe in der Vergangenheit 2x die scheidung eingereicht, auch mit Gewaltschutz und Wegweisung, aber wieder zurückgezogen.
    Dann begann mein Mann einige Straftaten und er kam für 4 Jahre in Haft, hat jetzt eine Führungsaufsicht.
    Das Trinken hat er nach der Entlassung langsam wieder angefangen, jetzt kommt vermehrt auch wieder hochprozentiges dazu.
    Während der Haftzeit bin ich für die Schulden aufgekommen, zahle auch jetzt noch Schulden aus Versicherungsforderung und Unterhaltsforderung, weil ich keine Lust auf Pfändung habe.
    Die Schulden sind die meines Mannes.
    Er hat seit Haftentlassung 2x für 3, bzw. 5 Wochen gearbeitet, wurde dann krank (Infarkt), aber lange wieder als arbeitsfähig eingestuft worden.
    Ich habe einen guten Job, muss aber wegen der Schulden schon sparen.
    Ich will und kann auch die Ehe nicht mehr fortführen.
    Er sitzt nur am PC oder guckt fern, macht kaum etwas im Haushalt, langsam kommen wieder die aggressiven Phasen- z.Z. noch verbal- durch.
    Muss ich ihm jetzt wirklich Unterhalt zahlen?


    Ich habe während unserer Ehe auch bereits 2 Infarkte überstanden, und arbeite in Vollzeit.

  • theoretisch ja, aber er hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt bzw. nicht alles unternommen, um sie zu verhindern. da haste beim Scheidungsrichter sicher keine schlechten Karten. aber du musst dir ehedem einen Anwalt nehmen. Der wird für dich schon das Beste raus holen.

  • Hallo,


    Trennungsunterhalt, bis zum zeitpunkt der Scheideung, würde ich hier schon sehen.


    Darüber heinaus, hätte der Ex seine bedürftigkeit schon genauestens zu begründen. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Daher könnte ein Richter, einen Anspruch über den Trennunbgszeitraum hinaussehen, wenn der Ex sich einer Therapie unterzieht. Füer diesen zeitraum käme dann evtl. noch Ehegattenunterhalt in betracht.


    Aber wie hoch ist den Dein Netto-EK, und wie hoch sind die monatlichen Tilgungen der Schulden?


    LG chico