Darf Vermieter den Mietvertrag vor der Vorstellung beim JC unterschreiben?

  • Hallo liebe Leute,


    Bin neu hier und komme leider auch schon mit einem Problem :( ..... Weis garnicht so richtig wie ich anfangen soll.
    Naja, also ich bin im Begriff mit meiner Familie um zuziehen und möchte auch dabei die Kommune wechseln.
    War am Freitag bei meiner SBin und habe ihr die Kündigung für Eigenbedarf und ein Mietangebot für die neue Wohnung vor gelegt,habe ein schreiben mit der Zusicherung das dass JC in der neuen Kommune die Mietkosten übernehmen würde.... Aber unter steht wiederum das die Notwendige Umzugs-und Renovierungskosten, sowie eine Mietkaution können auf Antrag übernommen werden. Die Anträge müssen Sie VOR Abschluss des Mietvertrages stellen. Ok das war das eine " ich " sofort in der neuen Kommune angerufen um ein Termin zu machen, die Tante sagte mir ich solle die oben beschriebene Bescheinigung mitbringen und den Mietvertrag... " MEINE FRAGE. " Darf der Vermieter denn da schon unterschrieben haben ???? Wenn wir es schon nicht dürfen :(:confused:


    Ich hoffe das ich hier auf Erfahrung stoße, weil ich jetzt Angst habe das die Wohnung scheitern könne....



    Liebe Grüße

  • ja, der vermieter muss keinen, das jobcenter nun schon mal gar nicht, fragen, ob und wann und mit wem er einen mietvertrag abschließest. wenn du den mietvertrag unterschreibst, dann musst du auch die damit verbundenen pflichten erfüllen, also kaution und die erste miete recht bald abdrücken. so ist das üblich bei mietverträgen.