ALG1 dann Übergangsgeld dann ALG 1- Berechnungsgrundlage??

  • Hallo zusammen,


    bin noch neu hier und habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation- hoffe, jemand von euch weiß Bescheid und kann mir Auskunft geben.
    Im Juli beende ich eine zweijährige Umschulung während der ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekam, davor erhielt ich ALG1 für 3 Monate.
    Der Anspruche auf ALG1 besteht noch für 9 Monate nach Ende der Umschulung (auch wenn ich nicht hoffe das ausschöpfen zu müssen..), die Frage ist nur, wieviel bzw. welche Berechnungsgrundlage gilt. Habe schon drei verschiedene Versionen gehört.
    1. Gleiches ALG1 wie vor der Umschulung
    2. Berechnungsgrundlage ist das Übergangsgeld, es zählt als Einkommen der Zeit
    3. Berechnungsgrundlage ist das fiktive Einstiegs-Durchschnittsgehalt des neu erlernten Berufs.
    Scheinbar gab es da irgendwelche Änderungen, weshalb keiner sicher Auskunft geben kann oder will.
    Schon mal danke,


    Gruß, Alex

  • Noch anders: Nach § 26 (2) Nr. 1 SGB III war dein Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig, da du unmittelbar davor Alg I bezogen hast. Somit hast du einen neuen Alg I-Anspruch von 12 Monaten erworben.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html


    Zur Bemessung: Es könnte evtl. noch der Bestandsschutz nach § 151 (4) SGB III gelten oder ganz knapp weggefallen sein. Wenn er weggefallen ist, gilt die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III, da in den letzten 2 Jahren kein Arbeitseinkommen von mindestens 150 Tagen vorlag..


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__152.html

  • Noch anders: Nach § 26 (2) Nr. 1 SGB III war dein Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig, da du unmittelbar davor Alg I bezogen hast. Somit hast du einen neuen Alg I-Anspruch von 12 Monaten erworben.
    ......


    Hallo GG52,


    (2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie
    1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,



    zweijährige Umschulung während der ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung = von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld ???


    dms


    Nachtrag:
    § 143
    Rahmenfrist


    (1) ....


    (2) ....


    (3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.

  • .... Habe schon drei verschiedene Versionen gehört.
    1. Gleiches ALG1 wie vor der Umschulung
    2. Berechnungsgrundlage ist das Übergangsgeld, es zählt als Einkommen der Zeit
    3. Berechnungsgrundlage ist das fiktive Einstiegs-Durchschnittsgehalt des neu erlernten Berufs.
    ...


    Hallo,
    ich würde auf Nr. 1 tippen.
    Dein Alg-Anspruch ruhte für die Zeit. Eine Änderung in der Bemessung ist nicht ersichtlich.


    dms

  • zweijährige Umschulung während der ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung = von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld ???


    Habe noch mal nachgeschaut. Bei der Umschulung handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX und nicht der medizinischen Reha nach §§ 26ff. SGB IX.


    Somit Restanspruch in alter Höhe.