Kindes Unterhaltszahlung kürzen

  • Hallo ich lege einfach mal los ich bin geschieden zahle Unterhalt für meinen 8 Jährigen Sohn er wohnt offiziell bei seiner Mutter aber manchmal bleibt er 1 oder auch 2 Wochen bei mir ich habe gehört das ich ihr das Unterhaltsgeld anteilig abziehen kann wo er bei mir übernachtet stimmt das und wie sieht es in den Ferien aus wenn er die bei mir verbringt darf ich das Kindesunterhalt kürzen für die Zeit die er bei mir verbringt?

  • Hallo,


    wenn das Kind gelegentlich eine oder zwei Wochen am Stück bei Dir ist, darf der Kindesunterhalt nicht gekürzt werden. Die Kosten am Wohnort laufen ja weiter. Auch für den Aufenthalt in den Ferien beim unterhaltspflichtigen Elternteil ist keine Kürzung der Unterhaltsbeträge vorgesehen. Das ist bei der Ermittlung der Unterhaltsbeträge nach Düsseldorfer Tabelle bereits berücksichtigt.


    Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, könnte man versuchen mit dem Betreuungselternteil eine einvernehmlich Regelung zu finden. Vielleicht verzichtet das Betreuungselternteil auf einen Teil des Unterhalts freiwillig. Sollten die Unterhaltsansprüche aber tituliert sein, rate ich dazu die Finger davon zu lassen. Es könnte sonst ganz schnell eine Vollstreckung anliegen.


    LG chico