Bonus beim Betreuungsgeld

  • Die Bundesregierung will einem zeitungsbericht zufolge noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das Bildungssparen schaffen und dafür das Gesetz zum Betreuungsgeld ergänzen. Eltern von Kleinkindern sollen das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15€ pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können, heißt es in einem Bericht der am 3. April in der "Rheinischen Post".


    Das Blatt beruft sich dabei auf eine Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz, die der Redaktion vorliege.
    Danach sollen Eltern das Betreuungsgeld als Bildungssparen nutzen können, wenn sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden, hieß es. Das Betreuungsgeld inklusive Bonus könne ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in moantlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden oder als Gesamtsumme, wenn der Bidungszweck vorab belegt werde.


    Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss laut Reierungskreisen nicht beteiligt werden.


    (aus epd Sozial, Nr 14)