Achtung, Kompliziert! Wo hin, Was brauch ich, und wie?

  • Hallo Ich


    Ich habe eine sehr komplizierte Situation und werde hier nur das nötigste schildern, um das ganze einfach zu beschleunigen.


    Ich habe vor einiger Zeit meinte Wohnung aufgegeben und übernachte bei meiner Mutter, da diese Gesundheitlich sehr angeschlagen ist und einfach meine Hilfe braucht.
    Wir sind beide ALG 2 Bezieher.
    Das JobCenter weiß das natürlich und ich bekomme nur den Grundsatz und keine Miete oder sonstige Unterkunftsgelder.
    Meine Mutter bekommt natürlich ihren normalen Betrag mit der Miete. Wir sind auch beide beim selben JobCenter gemeldet. So jetzt ist es so, dass meiner Mutter die Wohnung gekündigt wurde, weil mit der Vermieterin ein schon längerer Streit besteht.
    Meine Mutter und ich sind mit der Kündigung einverstanden, weil meine Mutter auch nicht mehr unter dieser Vermieterin, die ein friedliches Wohnen unmöglich macht, ausziehen will.


    Also suchen wir nach Wohnungen, haben auch in Erfahrung gebracht was sie kosten und wie groß sie sein darf. Das ist alles nicht das Problem.


    Meine Frage ist, wenn wir beide in eine Wohnung ziehen, bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft. Das ist kein Problem, das würden wir gerne machen und haben uns dazu entschlossen, aber wie gehen wir vor?
    Die Wohnungen sie wir bekommen können, liegen in einem anderen Zuständigkeitsbereich, also ein anderes JobCenter. Wenn ein Mieter breit ist, an uns zu vermieten, braucht er das schriftlich vom JobCenter, dass dieses die Kosten der Miete und so übernimmt. Zu welchem JobCenter gehen wir damit, zum Alten oder zu dem, das für die neue Wohnung zuständig wäre. Ich gebe zu bedenken, dass wir ja aber noch im alten Bezirk gemeldet sind und auch noch gar keine Bedarfsgemeinschaft sind.
    Wie bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft? Müssen wir einen Neuantrag stellen, oder legen die uns nur zusammen? Müssen wir, um die Bedarfsgemeinschaft zu bilden, in das alte JobCenter oder zu dem, das für die neue Wohnung zuständig wäre?


    Das wären meine Fragen. Es ist mir wichtig, dass ich möglichst alle Unterlagen oder Anträge habe, wenn ich mit meiner Mutter zum JobCenter gehe, weil ihre Gesundheit so ein großes hin und her zwischen den Ämtern einfach nicht mitmachen kann.


    Danke für eure Geduld und bitte beantwortet nur die Fragen, die ich auch stelle, es ist keine Option in der jetzigen Wohnung zu bleiben, oder vor Gericht zu gehen und gegen die Vermieterin zu klagen. Auch wollen wir nicht versuchen mit getrenntem ALG 2 Anspruch eine neue Wohnung zu bekommen. Eine Bedarfsgemeinschaft ist OK.
    Ich betone, dass es für mich und meiner Mutter wirklich wichtig ist, den Weg des geringsten Wiederstandes in dieser Sache zu gehen, ob es uns gefällt ist was anderes, aber es muss einfach sein.


    Danke und LG Stift

  • Eine Bedarfsgemeinschaft bildet ihr nur, wenn du unter 25 Jahre alt wärst. Ansonsten seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft, d. h.: es würde jeder den vollen Bedarfssatz von 382 Euro zzgl. der halben Miete bekommen (soweit keine anderen Einkommen da sind).


    Bzgl. des Umzuges: den müsst ihr euch vom ALTEN Jobcenter genehmigen lassen, wobei aber das neue Jobcenter zu beteiligen ist. Umzugskosten müsste dann auch das alte JC tragen, ein Mietkautionsdarlehen jedoch bereits das neue JC. Das steht alles in § 22 SGB II:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Nach Umzug müsste ihr (jeweils für euch selbst) einen Neuantrag beim neuen Jobcenter stellen.

  • Danke für die Schnelle Antwort.


    Das alte JobCenter weiß das wir umziehen werden, aber wenn wir jetzt ein Angebot von einer Wohnung haben, das wir uns vom JobCenter unterschreiben lassen müssen, damit der Vermieter sieht, dass das JobCenter die Miete zahlt, zu welchem JobCenter gehen wir damit? Zu dem Alten oder dem neuen?