Anspruch auf Hartz4 bei selbstverschuldeter Kündigung ?

  • Der Sohn einer Freundin hat vom Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) die Kündigung erhalten. Grund: Vertragsbruch .....


    Er hat als er krank war sich beim zeitweiligen Arbeitgeber gemeldet, nicht aber in der Zeitarbeitsfirma. Da hat er sich erst nach 1 - 2 Tagen gemeldet, hätte er aber auch immer sofort machen müssen .....
    AUßerdem hatte er sich vorher schon 2 Abmahnungen eingefangen wegen Nichtabgabe der Stundenzettel ....


    Beim Jobcenter hat er nun erfahren, dass er wegen des Kündigungsgrundes erst einmal eine Sperre von 3 MOnaten hat.


    Nun meine Frage: Hat er in der Zeit Anspruch auf Hartz4?


    Er (34) ist alleinstehend und führt auch einen eigenen Haushalt.

  • Danke für die Antwort.


    Ja, natürlich gibt es die Sperre von der Arbeitsagentur. Ich bring das ständig durcheinander. Nein, beim Jobcenter war er noch nicht. Er hat noch keine Hartz4 beantragt. Er wollte sich erst einmal erkundigen, ob er Anspruch hat.

  • Hallo,


    ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es zwar eine Sperre von der AfA gibt, man kann aber, wenn man überhaupt kein Geld hat, um über die 3 Monate zu kommen, zum Jobcenter gehen und da Geld beantragen für Miete, Essen, etc. Am besten beim Jobcenter nachfragen. - Ich habe aber selbst diese Hilfe dann nicht in Anspruch genommen.


    Wichtig: Die Entscheidung, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist, sollte ein Rechtsanwalt treffen. Fristlose Kündigungen durch Zeitarbeitsfirmen sind in vielen Fällen nicht berechtigt. Deshalb besser eine Beratungstunde beim Rechtsanwalt nehmen (vorher fragen, was die kostet). Passende Rechtsanwälte werden über Arbeitslosen-Beratungsvereine, etc. vermittelt.


    Mit Grüßen