Wer bekommt wann staatliche Unterstützung?

  • z.Bsp.:
    Frau Anfang 40, geschieden, ohne Unterhaltsanspruch durch geschiedenen Ehemann, einige Zeit in einer Zweiergemeinschaft gelebt, Trennung und jetzt eigene Wohnungssuche, seit Jahren ohne Berufsausübung, lange Monate krank geschrieben, kein Krankegeld noch Erwerbsunfähigkeitsrente noch Arbeitslosengeld.


    Hat diese Frau Anspruch auf staatl. Unterstützung und in welcher Höhe?


    Wie verhält es sich, wenn zudem noch eine Schwangerschaft festgestellt wird, dass Kind geboren werden soll, aber keinerlei Unterstützung vom Kindsvater, falls der überhaupt feststeht, zu holen ist?


    Wie kann es in so einem Fall finanziell weitergehen?

  • Sie kann ALG 2 beantragen. Das wären 382 Euro Regelsatz + Miete. Die sollte aber "angemessen" sein, d. h. sie sollte sich erkundigen, wie teuer es sein darf.


    Wenn sie schwanger ist, gibt es dann noch einen Mehrbedarf für Schwangerschaft. Anschließend Kindergeld, Elterngeld (300 Euro) und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss sowie aufstockend ALG 2. Der Kindesvater wird jedoch auf alle Fälle hinsichtlich Unterhalt fürs Kind als auch für die Mutter geprüft.

  • Hallo Turtle1972, dass ging ja sehr schnell mit der Antwort. Aber ich habe weitere Fragen, die du evtl. beantworten kannst.
    Wie setzt sich das Kindergeld/Elterngeld zusammen.? Gibt es auch das staatl. Kindergeld oder einen Kindergeldzuschlag für alleinstehende mit Kind? Was ist mit dem Betreuungsgeld. Käme das hier auch zur Auszahlung, wenn die Mutter nicht berufstätig werden will?

  • Kindergeld und Elterngeld sind feste Beträge. Ich bin mir sicher, dass du des googelns mächtig bist. Kinderzuschlag bekommt man nur, wenn man seinen Bedarf selbst deckt, nur der des Kindes nicht gedeckt ist. Dies dürfte vorliegend nicht der Fall sein. Zu Betreuungsgeld mag ich mich nicht äußern, ich bezweifle, dass es diese Leistung überhaupt lange geben wird.


    Und außerdem ist nach wie vor immer noch der Unterhaltsanspruch der Mutter und des Kindes in der Schwebe.