Umzugskostenbeihilfe § 22 Absatz 3 SGB II - Aufnahme einer Ausbildungsstelle

  • Hallo,


    meine Lebensgefährtin (20 Jahre alt) steht vor folgendem Problem:


    Vor ca. 1 Jahr musste sie ihre Ausbildung nach dem 1. Lehrjahr abbrechen. In der Zwischenzeit hat sie zur Überbrückung eine Vollzeitätigkeit angenommen. Sie musste sich weiterhin um eine neue Ausbildungsstelle kümmern und die Bewerbungen beim Arbeitsamt vorlegen. Nun hat sie eine neue Ausbildungsstelle gefunden, die sich aber in einen anderen Bundesland befindet. Sie bekam vom AA eine Zusage, das sie diese Ausbildung beginnen kann.


    Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt wurde Umzugskostenbeihilfe beantragt. 3 Kostenvoranschläge wurden eingereicht. Erst sagt das AA das sie nur 50% der Kosten übernehmen und nach den Kostenvoranschlägen heißt es plötzlich das sie nur BIS zu 50% übernehmen würden (also auch evt. weniger).


    Da die Zusage für die Ausbildung durch den Betrieb innerhalb von 1 Monat geschah, war es meiner Lebensgefährtin nicht möglich, etwas für den Umzug anzusparen (ihr Gehalt war auch grade mal knapp über der Pfändungsgrenze).


    Ist das AA nicht verpflichtet, die kompletten "reinen" Umzugskosten zu übernehmen?


    Wäre nett, wenn mir jemand mit seinem Wissen hier weiterhelfen könnte...

  • Vielen Dank für die Antwort! :)
    Update: Nach den Aussagen "Wir übernehmen die Umzugskosten", "Wir übernehmen die Hälfte...", kommt nun: "Wir übernehmen nur bis 600 Euro"
    Des weiteren zeigt sich die Mitarbeiterin des AA nun ziemlich unwillig etwas zu zahlen. Warum sie denn keinen Sprinter mietet und selber fährt? (Meine Freundin ist 20 und sie kann erst mit 21 einen fahren. Anderer Fahrer steht nicht zur verfügung). Warum sie denn nicht ihr Auto dafür benutzt? (Klar... Gute Idee! Sie packt die Couch, die Schränke, das Bett, die Waschmaschine, usw in den 20 Jahren alten Fiesta...) :confused:


    Ausserdem soll meine Freundin nun die Kosten vorlegen und dann einreichen, was ihr absolut nicht möglich ist. Doppelte Miete für zwei Monate bezahlen.


    Die Zeit läuft ihr davon, da die alte Wohnung ja nun gekündigt ist.


    Das "Vermittlungsbudget" ist ja eine ganz andere Gesetzesgrundlage §44, wie der §22. Ich weiß nun gar nicht welcher § in dieser Situation gültig ist. Sollte es §44 sein, gibt es wohl ein großes Problem mit dem Umzug. :(

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    Das "Vermittlungsbudget" ist ja eine ganz andere Gesetzesgrundlage §44, wie der §22. Ich weiß nun gar nicht welcher § in dieser Situation gültig ist.....


    Hallo,
    wie wäre es, wenn du hinter die Pragraphen noch die Gesetzesangabe machen würdest.


    SGB III wäre die Agentur für Arbeit zuständig
    SGB II_ wäre das Jobcenter zuständig


    Bei wem wurde der Antrag gestellt - lt. deinen Ausführungen bei der Agentur für Arbeit


    Somit wäre wahrscheinlich (:cool:) das SGB III anzuwenden.


    Du hättest auch die Mitarbeiterin mal danach fragen können,
    allerdings wenn jetzt noc Unterlagen nachgefordert wurden, und dies schriftlich gemacht wurde,
    findet sich in dem Schreiben evtl. auch noch ein Hinweis auf die anzuwendende Rechtsgrundlage.


    dms

  • Wie alt bist eigentlich du, dass dir die Frage nach dem Sprinter so verquer kommt? Sie hat niemanden? Wieso fragt sie dann nicht selbst hier, sondern du? Offensichtlich hat sie ja doch jemanden...


    Außerdem stell erstmal klar, obs jetzt nun ums SGB II oder SGB III geht. Wobei der § 22 SGB II auch dann nicht in Frage kommt, wenn tatsächlich ALG 2 bezogen wird und daher die Rechtsgrundlagen des SGB II greifen. Denn Umzugskosten für eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme werden im SGB II auch aus dem Vermittlungsbudget gewährt, weil die entsprechenden Paragrafen des SGB III über § 16 SGB II auch dort gelten.


    600 Euro halte ich durchaus für angemessen. Otto-Normal-Bürger leistet sich auch kein Umzugsunternehmen, sondern sieht zu, einen Umzug mit Freunden zu juppen. Das dürfte man auch von einer angehenden Azubine erwarten können.

  • Bist du schon über 21 und hast einen Führerschein? Dann kannst du ja den Sprinter fahren. Hat das Mädel keine Freunde, keine Eltern, niemanden auf der Welt? Ist schon komisch, der Otto-Normalverdiener hat Freunde, Eltern, Bekannte die beim Umzug helfen. Wenn der Staat schon bereit ist, Geld dafür zu zahlen, dann soll es plötzlich ein Umzugsunternehmen sein. Gerade junge Leute von 20 haben doch jede Menge Freunde. Da wird ja wohl einer drunter sein, der einen Sprinter fahren kann.