Mietzuschuss während Weiterbildungsmaßnahme

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich zum 01.10.2012 aus einer Selbständigkeit heraus bei der Arge angemeldet. Alles wunderbar, es gab keine Probleme.
    Die Arge hat meine Mietkosten 385 Kaltmiete, 95 Euro Nebenkosten und 120 Euro für Strom und Gas voll übernommen. Dann habe ich diesen Brief über die Mietminderung erhalten. Ausziehen oder nur noch Regelsatz. Das habe ich erstmal optimistisch hingenommen.


    Jeztzt habe ich zum 03.06.2013 eine vollzeit Weiterbildungsmaßnahme begonnen, die fünf-einhalb Monate läuft. Diese wird von der Arge finanziert. Auch gut. Aber jetzt meine Frage.


    Habe ich während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, dass die Arge wieder meine Miete voll übernimmt? Ich kann jetzt nicht die Schule vernachlässigen und mich um Geld für das Leben kümmern, was nebenbei gesagt völlig aus dem Ruder läuft? Ich habe nach der Weiterbildung eine Anstellung. Diese Zusage habe ich. Deswegen auch mein Optimismus. Ich habe zu Begin der Schule bei der Arge, mit der Bitte um Neuberchnung meiner Bezüge, ein Schreiben eingereicht. Das liegt jetzt fast drei Wochen zurück. Es kam nur eine detilierte Auflistung zurück, mit den entstandenen Gesamtkosten für die Weiterbildung. Aber kein Wort zu meiner eigendlichen Bitte.


    Zur Zeit balanciere ich auf ca 800 Euro monatlich, wovon komplett 620 für meine Wohnung mit Stadtwerken draufgehen. Langsam bekomme ich Mangelerscheinungen. Regelsatz hin und her, ich weiß das es diesen gibt. Aber mit 800 Euro eskaliert meine Situation.


    Für Antworten bin ich vorab sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen
    CK1

  • Was meinst du jetzt? Deine Wohnung ist unangemessen teuer, oder? Nach einem gewissen Zeitraum (meist 6 Monate) wird dann nur noch das an Miete übernommen, was angemessen ist. Du musst also mehr als den Regelsatz bekommen, was ja auch durch deine Aussage, 800 Euro zu bekommen, bestätigt wird. Dass du gar nichts für die Miete bekommst, kann eigentlich nicht sein. Der Regelsatz ALG 2 ist 382 Euro, wenn du 800 Euro bekommst, sind also 418 Euro für Miete.


    Wie du die restlichen knapp 200 Euro Mietdifferenz aufbringst, ist deine Sache. Daran ändert deine Fortbildung gar nichts. Du hättest ja z. B. auf Kosten des Amtes umziehen können oder eine andere Maßnahme der Kostensenkung (z. B. Untervermietung, wenn die Wohnung entsprechend groß ist) ergreifen können. ALG 2 dient nicht der Erhaltung eines vor ALG 2 Bezuges vorhandenen Lebensstandards. ALG 2 soll das Überleben sichern und keinen Luxus. Auch eine zu große und zu teure Wohnung ist Luxus.


    Falls der Sachverhalt doch anders sein sollte, musst du genauer beschreiben, was los ist.

  • 385 Euro ist für diese Wohnung wirklich billig! Deswegen habe ich sie auch behalten. Sie haben aber Recht, und das wusste ich auch schon, dass es einen Regelsatz gibt. Mein Plan hätte somit wie folgt aussehen müssen: Bei der Arge am 1.10.2012 anmelden, gleichzeitig Umzug anmelden und Sozialwohnung finden. Hausrat irgendwie loswerden, weil der nicht in eine 40 m² Wohnung passt und dann auf Kosten des Staates umziehen (Das Geld hätte ich gerade nicht). Logisch laufen in der Zeit auch Bewerbungen. Dann die Weiterbildungsmaßnahme (hier WBM) beginnen und während dieser Zeit wieder angemessene Wohnung suchen, 7000 Seiten lesen und sechs Examen innerhalb fünfeinhalb Monaten machen und nach Abschlussexamen dann wieder umziehen, mit Kaution, Renovierung unsw.??? Das ganze innerhalb von 11 Monaten? Bitte, auch als Nicht-BWLler, dass ist eKonomisch gesehen unsinn.


    Die ARGE stellte mir für die WBM 11 Monate zur Verfügung. ich kürze diese Zeit nun auf knappe 6 Monate ab und erspare dem Staat damit auch wieder fünf Monate Ausgaben an mich. Nur um zu verdeutlichen, dass ich nicht beabsichtige, mir ein schönes Leben auf den Steuerzahler zu machen. Klar kostet die WBM etwas, billig ist sie auch nicht, und ich bin dankbar, dass ich sie überhaupt machen darf. In den nächsten Monaten sehe ich dennoch eine Mietkündigung auf mich zukommen und dadurch explodierende Folgekosten. Vielleicht war ich zu schnell mit der WBM, hätte mich vorab besser informieren sollen, oder was weiß ich was. Es ist eine unschöne Situation, die wirklich stresst und mich derzeit, anstelle auf den Unterrichtsstoff, an nichts anderes denken lässt als an meine Miete;(


    Gibt es keine, vorsichtig formuliert, Sonderregelung?


    Wenn ich nicht die WBM gemacht hätte, wäre ich zeitlich durchaus in der Lage gewesen, die 200 Euro Differenz irgendwie aufzubringen und meine negative Lebenssituation zu überstehen. Meiner Meinung nach schaffe ich es aber nur, aus dem Kreislauf, ARGE - Job durch Zeitarbeit heraus zu kommen, indem ich mich weiter bilde. Es ist sinvoll, zumal daraus eine Arbeitszusage resultiert und der Glaube an mich selbst noch nicht ganz zerstört ist.


    Für Ihre Antwort vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    CK1

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von CK1 () aus folgendem Grund: Das Datum 2013 in 2012 geändert.

  • Ich verstehe keinen Ton. Wieso muss man dann wieder umziehen, wenn man eine Fortbildung macht? Hast du doch jetzt auch nicht gemacht?!


    Es wird ALG 2 beantragt, es wird festgestellt, die Wohnung ist zu teuer, man sucht eine neue und zieht um. Wenn man dann eine Fortbildung macht, wieso sollte man plötzlich wieder eine neue suchen müssen?


    Dessen ungeachtet, dass du den Aspekt der Untervermietung überhaupt nicht betrachtet hast.


    Und NEIN, es gibt keine Ausnahmeregelung.

  • Ich verstehe keinen Ton. Wieso muss man dann wieder umziehen, wenn man eine Fortbildung macht? Hast du doch jetzt auch nicht gemacht?!


    Es wird ALG 2 beantragt, es wird festgestellt, die Wohnung ist zu teuer, man sucht eine neue und zieht um. Wenn man dann eine Fortbildung macht, wieso sollte man plötzlich wieder eine neue suchen müssen?
    ....


    Hallo Turtle1972,


    vielleicht machen die ganzen Bemerkungen einen Sinn, weil der TE davon ausgeht, nach der Weiterbildung sich vom ALG 2 zu verabschieden.


    Im ersten Beitrag hatte er dies angedeutet.


    Hallo zusammen,
    ....
    Jeztzt habe ich zum 03.06.2013 eine vollzeit Weiterbildungsmaßnahme begonnen, die fünf-einhalb Monate läuft. Diese wird von der Arge finanziert. Auch gut. Aber jetzt meine Frage..... Ich habe nach der Weiterbildung eine Anstellung. Diese Zusage habe ich. Deswegen auch mein Optimismus. .....
    Mit freundlichen Grüßen
    CK1


    dms

  • DMS, Sie haben mich richtig verstanden. Ich bleibe dabei, ich habe eine Arbeitszusage!
    Aber wenn es keine gesonderte Regelung gibt, Untervermieten ist ausgeschlossen, ist das halt leider so.
    Dennoch vielen Dank für Ihre Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen
    CK1

  • Ok, oben stehendes habe ich verstanden. Thema abgehakt. Ich überlege jetzt wie ich die Differenz ausgleichen kann.
    Die Frage die ich mir stelle lautet, lohnt ein 400 Euro Job?
    Ich habe mir das Thema "Hinzuverdienst bei LAG II" angesehen. Sehe ich das richtig, selbst in meinem Falle schneiode ich mir in eigene Fleisch und kann mein
    Geld nicht aufstocken? Es geht immer noch darum, ich werde die nächsten 5 Monate nicht ausziehen und benötige Geld zum Leben. Weil: Ich wie oben beschrieben ja nur 800 Euro erhalte.


    Kann mir bitte jemand bestätigen, dass ich die Bezüge in Höhe von 800 Euro mit einem 400 Euro Job nicht aufstocken kann, oder geht es doch, weil ich das Geld für meine Miete brauche?


    Danke schön für die Antworten und mit freundlichen Grüßen,
    CK1

  • Klar kannst du verdienen. Im Normalfall am Besten soviel, dass du gar kein ALG 2 mehr brauchst. Wenn du aber z. B. 400 Euro verdienst, sind davon 160 Euro anrechnungsfrei, d. h., dass du eben 160 Euro mehr hast als jetzt. Dann wären es eben 560 Euro ALG 2 und 400 Euro Lohn, insgesamt 960 Euro über die du monatlich verfügen kannst. Und nicht mehr nur 800.

  • Mit 960 Euro kann ich dann wenigstens meine Miete komplett bezahlen und verhunger nicht auf halber Strecke. Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe. Einen 400 Euro-Job habe ich gestern von einem Nachbarn zum 01.07 angeboten bekommen und diesen Weg werde ich jetzt gehen! Das mindert gleichzeitig mein mir vom Amt suggeriertes, schlechtes Gewissen und ist alle male besser als Handtaschen rauben um zu überleben (Sorry für den Sarkasmus).

  • Nimmst Du deine Kinder direkt von der Schule und meldest sie auf einer leichteren Schule an, nur weil sie einmal eine schlechte Note mit nach Hause gebracht haben? Lies mal meinen ersten und zweiten Post. November 2012 angemeldet, vorher keine Leistungen bezogen, unsw. Vielleicht habe ich etwas schwierig geschrieben, weil meine Nerven durch waren. Aber meinst Du nicht, dass man um seine Exsistenz kämpfen darf oder was? Und bitte, wo sind heute 385 Euro Kaltmiete (sau)teuer? Ich bat nach Informationen und nicht nach überheblich klingenden Tips! Die kriege ich bei der ARGE auch.

  • a) sind 600 Euro warm schweineteuer für eine Person


    b) Sind z. B. in meiner Kommune noch nichtmal für 2 Personen 380 Euro kalt angemessen, selbst nicht nach dem Mietspiegel (Wohngeld).


    c) Dein Vergleich hinkt. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist von 6 Monaten gesetzt bei unangemessen Mietkosten. Punkt. Du hast nichts unternommen in der Zeit, also wird abgesenkt. Du willst für deinen Lebensstandard kämpfen, dabei geht es nur darum, dein Existenzminimum zu sicher. Ebenfalls Punkt.


    d) Von der ARGE bekommst du gar keine Tipps mehr. Es gibt seit 1.1.2011 keine ARGEn mehr. Du beißt dich an einer unangemessenen Wohnung fest, bist offensichtlich der Meinung, der Steuerzahler hat dir sowas auf ewige Zeiten zu finanzieren. Nein, dem ist nicht so. Und als Steuerzahler darf ich dir das auch sagen. Was daran überheblich sein soll, entgeht mir. Ich kann mir eben nur das leisten, was meine Finanzen hergeben. Deine sehen sehr schlecht aus, also kann man keine 600 Euro für Miete rausbraten.