Berechnung der Aufstockung?

  • Hallo,


    wie ich schon einmal schrieb, bin ich selbstständig als Tagesmutti.


    In den letzten beiden Monaten bekam ich keine finanzielle Unterstützung vom JC, aber im nächsten Monat wird es leider wieder (vorübergehend, da ich im September eine Neuanmeldung habe) etwas eng mit dem Geld werden.
    Da mir das JC in den vergangenen Monaten monatlich gleichbleibende Beträge überwiesen hatte (obwohl ich sehr unterschiedliche Gehälter bekomme), frage ich mich, wie die Berechnung zustande kommt.


    Nächsten Monat wird es in etwa so aussehen:


    Gewinn aus meinem Gehalt vom Jugendamt/Stadtverwaltung: 250€, plus Unterhalt für mein Kind 300€, plus Kindergeld 190€. Macht zusammen:
    740,-€
    Meine Miete beträgt 325,-€ und die NK 115,-€, also zusammen:
    440,-€


    382,-€ müsste mein Regelsatz sein.
    255,-€ der Regelsatz meines Kindes, zusammen also:
    637,-€


    Das bedeutet, dass ich für unsere Regelsätze noch 337,-€ dazu bekommen müsste, oder?


    Andere Leute, die einen 400,-€ Jo machen, dürfen ja 160,-€ über dem Hartz4 Satz behalten. Ist das in meinem Fall auch so? Müsste mir das JC im nächsten Monat also insgesamt 497,-€ überweisen?

  • Deine Arbeit gilt doch als selbständige Tätigkeit oder etwa nicht? Demnach gilt nicht das Zuflussprinzip analog einer unselbständigen Beschäftigung, sondern, dass man dein Einkommen aus dem gesamten Bewilligungsabschnitt betrachtet und dann gleichmäßig auf alle Monate verteilt.


    Wenn du also z. B. einen Bewilligungsabschnitt vom 1.7. bis 31.12. hättest und das Amt vorläufig mit einem Durchschnittseinkommen von 400 Euro rechnet, du dann aber halt im Juli 250 Euro verdienst, im August auch 250 Euro, im September dann 800 Euro und das bis zum Dezember, dann hast du ein tatsächliches Durchschnittseinkommen von 616,67 Euro und musst für die gesamten 6 Monate dann wieder was zurückzahlen.

  • Hallo Turtle,
    naja wir sind "Freiberufler" weil wir das Gehalt vom Jugendamt bekommen, gelten beim JC aber trotzdem als Selbstständige.


    Ich dachte auch, dass es so läuft, wie du schreibst, aber da ich in den letzten beiden Monaten (ohne irgend eine Ankündigung oder ein Schriftstück vom JC) kein Geld vom JC bekam - obwohl mein Bewilligungsabschnitt noch bis September läuft - , war ich der Meinung, dass sie eben nicht jeden Monat gleichbleibend bezahlen, egal wie viel ich verdiene. Ich reiche ja auch jeden Monatsanfang meine EÜR vom letzten Monat ein.


    Wie würde denn die Berechnung ausfallen, nach meiner Auflistung in der Fragestellung? Ich würde das einfach gerne mal wissen. Ist mein Überschlag so einigermaßen richtig? Darf ich 160€ dazu verdienen?

  • Es gibt kein "Dazuverdienen". Du möchtest wissen, ob von deinem Gewinn auch noch ein Freibetrag für Erwerbstätigkeit abgezogen wird. Ja. Allerdings sind das nicht pauschal 160 Euro. Das sind 100 Euro Grundfreibetrag und dann 20% vom Rest.


    Trotzdem kann deine Berechnung nunmal so nicht stimmen, weil das JC eben von einem Durchschnittseinkommen ausgehen sollte.


    Wenn du die letzten 2 Monate kein ALG 2 bekommen hast, gehe ich doch davon aus, dass du wenigstens mal gefragt hast, wieso. Gab es eine Antwort?

  • Nein, ich habe nicht nachgefragt, weil ich davon ausging, dass die Zahlungen eingestellt wurden, weil ich in diesen Monaten mehr verdient habe.


    Jetzt habe ich den ganzen Abend damit verbracht, Zahlen, Kontoauszüge und Bescheide zu wälzen. Laut der Bescheide sollte ich fast monatlich unterschiedliche Zahlungen erhalten.
    Die tatsächlichen Zahlungen auf meinem Konto weichen jedoch zu 70% von den Bescheiden ab.
    Ein absolutes Durcheinander!


    Das bedeutet, ich hole mir einen Termin beim JC.

  • Und damit melde ich mich zurück.


    Für die dreimonatige "Zahlpause" gab es keinen ersichtlichen Grund. Die Vertretung der Sachbearbeiterin entschuldigte sich und ließ sofort das Geld anfordern.


    Leider wird seit einem Jahr (!!!) noch immer nur nach der Pauschale EKS bezahlt. Eine entgültige Festsetzung wurde auch nach einem Jahr noch nicht geschafft zu erledigen!


    Meine Miete kam in den letzten drei Monaten mit 10 Tagen Verzögerung bei meinem Vermieter an (weil ich aufs Kindergeld warten musste). Nun habe ich Streit mit meinem Vermieter und er verlangt, dass die Miete pünktlich und fristgerecht auf seinem Konto ist.
    Das wird wohl auf eine Kündigung seinerseits, oder auch meinerseits hinauslaufen.


    Letzte Nacht habe ich ganze 2 Stunden geschlafen. Diese Unsicherheit kann ich gesundheitlich leider nicht mehr hsalten, so dass ich nun wohl aufgeben werde und mit meinem Kind in eine kleine geeignete Wohnung ziehen werde.


    Ich weiß, das klingt fast etwas dreist, aber welche Hilfe kann ich für den Umzug erwarten?


    Malerkosten & Malerarbeiten, denn das komplette Haus (geschäftlich und privat) muss weiß gestrichen werden. Ich kann das mit 2 Bandscheibenvorfällen leider nicht und finanziell auch nicht.


    Wird ein Umzugsunternehmen bezahlt? Mein Auto ist defekt. Keine Freunde in der Nähe, denn wenn man irgendwo neu anfängt und von zu Hause arbeitet & selbstständig ist, kann man keine neuen Freundschaften aufbauen, und wie gesagt einen kaputten Rücken habe ich auch.

  • Warst du nicht die, die ein Haus kaufen wollte und der Meinung war, dass das JC eh nur ein paar Kröten zu deinem Einkommen zuzahlt? Und jetzt ist das JC schuld, dass du Ärger mit dem Vermieter hast? Nehme ich dir so nicht ab. Außerdem kann er erst bei 2 Monatsmieten Rückstand kündigen. Wieso also sollte dir jemand einen Umzug zahlen, wenn es keine gerechtfertigte Kündigung gibt?

  • Ja, die war und bin ich.
    Es geht in den letzten 3 Monaten um insgesamt 250€, also tatsächlich nur ein paar Kröten. Diese paar Kröten fehlten allerdings, um die Miete pünktlich zu zahlen.


    Ich kündige zum Einen das Mietverhältnis, weil das Verhältnis zum Vermieter nun ziemlich zerrüttet ist und zum Anderen, weil ich meine Selbstständigkeit aufgeben werde.
    Ich freue mich auf eine Arbeit im Angestelltenverhältnis, bei dem es --- egal ist, wenn ich mal krank bin, bei dem ich nicht außerdienstlich Putzfrau, Bürokauffrau, Köchin, Gärtnerin, Elternanimateurin bin, oder oder oder...
    Habe es satt zu kämpfen.


    Fakt ist, dazu muss ich hier raus. Wie soll ich das anstellen unter genannten Umständen?

  • Selbständigkeit aufgeben, abwarten, dass dir das JC mitteilt, dass deine Miete dann unangemessen ist und du diese Kosten mindern musst. Dann kannst du Umzugskosten bekommen, denn dann hat das JC den Umzug veranlasst durch die Kostensenkungsaufforderung. Aber nur, wenn deine neue Wohnung angemessen ist. Und wenn du dann trotz Lohn noch ALG 2 bekommst.


    Es sei denn, dein neuer Job ist weit weg und du müsstest deswegen umziehen?