Gehalt schwankt, Durchschnittsgehalt möglich?

  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich brauche jetzt doch mal einen Rat. Also: Mein Freund und ich bekommen seit April 2012 Alg2, das auf mein Konto überwiesen wird. Ich bin schwerbehindert und momentan arbeitsunfähig, mein Freund arbeitet seit Juli 2012 Gottseidank wieder, aber sein Gehalt schwankt, da ein Teil Provision ist. Die Schwankungen sind saisonal bedingt recht heftig; das geringste Gehalt war ca. 1312,- € brutto und das höchste ca. 2048,- € brutto (Dezember). Das Jobcenter bekommt deshalb jeden Monat eine Kopie seiner Gehaltsabrechnung.


    Was die Berechnung des Alg2 angeht, das habe ich verstanden und in Excel eine Tabelle angelegt, in der ich nur noch das Brutto- und Nettogehalt eingeben muss, daraufhin wird der aktuelle Bedarf errechnet sowie die Differenz zur JC-Zahlung. So kann ich also sehen, wann wir zuwenig bekommen haben, wann zuviel und wieviel wir nachgezahlt bekommen oder erstatten müssen. Soweit kein Problem. Aaaaber... jetzt kommt's.


    Ende Juni teilte mein Freund dem JC mit, dass er ab Juli Arbeit hat und legte den Arbeitsvertrag vor. Das Gehalt wird immer zum 15. des Folgemonats gezahlt. Ende Juni bekamen wir also noch unseren Gesamtbedarf für Juli von 1185,- €, den wir aufgrund des Zuflussprinzips auch nicht erstatten müssen. Ende Juli bekamen wir für August wieder 1185.- €, wovon wir die Differenz zum tatsächlichen August-Bedarf natürlich erstatten müssen. Wir wussten da aber noch nicht, wieviel Alg2 uns noch zusteht, zumal die Gehaltshöhe noch nicht feststand. Anfang August kam sein erstes Gehalt und mein Freund gab die Abrechnung sofort beim JC ab. Trotzdem bekamen wir für September wieder 1185,- € überwiesen. Da immer noch kein Bescheid gekommen war, wussten wir immer noch nicht, wieviel aufstockendes Alg2 uns zusteht, nur, dass wir bestimmt zuviel überwiesen bekommen haben. Aber - wieviel? Ich hatte in diesen beiden Monaten vor, Geld zurückzubehalten, um die Überzahlung zurückzahlen zu können. Aber mein Freund hatte, was ich nicht wusste, Schulden und hob einen Teil davon einfach ab weil er dachte, soviel könnte das nicht sein und wir könnten es schnell zurückzahlen. Da es mir zu der Zeit gesundheitlich sehr schlecht ging bekam ich das zunächst nicht mit. Einen anderen Teil verwendeten wir für dringend notwendige Reparaturen, die wir bis dahin nicht hatten durchführen können. Davon wusste ich also, dachte aber auch, dass die Rückzahlung nicht so hoch sein könnte. Von dem bereits abgehobenen Geld wusste ich ja nichts.


    Ende August kam dann der Änderungsbescheid: Das Jobcenter hatte, trotz vorliegender Abrechnung, anhand des im Arbeitsvertrag stehenden Stundenlohns ein fiktives Gehalt von 1280,- €/160 h zugrundegelegt und daraus den Bedarf bis zum 30.09. errechnet, weil dann der Bewilligungszeitraum ablief. Die Folge: die nächste Überzahlung, fast 231,- €. :(


    Mit dem Weiterbewilligungsantrag Anfang September bekam das JC wieder eine aktuelle Gehaltsabrechnung, nämlich die Anfang September erstellte fürs Augustgehalt. Ende September kam der Weiterbewilligungsbescheid, gültig vom 01.10.2012-31.03.2013. Berechnungsgrundlage war die Abrechnung für das Augustgehalt. Im Oktober bekamen wir dadurch 169,- € zu wenig.


    Ende Oktober kam ein Rückforderungsbescheid bzgl. zu Unrecht bezogener Leistungen von August bis Oktober. Der Bescheid ging nur an mich. In diesem war bereits berücksichtigt, dass die Alg2-Zahlung im Oktober zu gering war und nach Abzug des fehlenden Betrags haben wir noch ca. 850,- € zu erstatten. Da war die Alg2-Berechnung für mich aber noch ein Buch mit 7 Siegeln und ich wurde aus den Zahlen nicht schlau. Schrieb deshalb, dass ich selbstverständlich alles zurückzahle was mir nicht zusteht, aber um einen Termin bitte zwecks Erklären der Berechnung. Es kam aber keine Antwort, auch wurde nichts einbehalten. Damals wusste ich noch nicht, dass jeder Partner in einer BG solch einen Bescheid erhalten muss und dachte, ich sei für alles verantwortlich und zuständig, weil ich ja auch Antragstellerin bin.


    Ende März 2013 kam dann ein Änderungsbescheid. Darin hatte man als Berechnungsgrundlage für Februar die Anfang Februar eingereichte Abrechnung genommen und für März die Anfang März eingereichte. Der dabei festgestellte fehlende Alg2-Anteil (geringeres Gehalt) wurde noch im selben Monat nachgezahlt. Soweit, so gut. Aber: Es wurde auch die Zahlung für die nächsten 6 Monate festgelegt, also vom 01.04 bis 30.09.2013 - anhand des Einkommens im September 2012!!! :confused: Dadurch ergab sich für April natürlich wieder mal eine Überzahlung, und zwar in Höhe von ca. 80,- €.


    Im Mai, Juni und Juli dagegen haben wir zuwenig bekommen. Im Mai ca. 173,- €, wodurch wir Zahlungsprobleme hatten (Unitymedia und 1&1). Im Juni zahlten wir das nach, ging so gerade eben, wir hatten nur 1,10 € Alg2 zu wenig bekommen. Aber diesen Monat fehlen ca. 204,-€, weswegen wir wieder Zahlungsprobleme haben und zudem nur von dem leben können, was wir bei der Tafel bekommen (kostet auch jedesmal 3,- €, die mein Bruder uns geben musste, sehr peinlich). Vom Juli-Alg2 wurden auch noch zum erstenmal 20% Darlehensrückzahlung (Energiekosten) abgezogen und diese 69,- € fehlen zusätzlich (hatte ich beim fehlenden Betrag nicht mit eingerechnet, der ergibt sich tatsächlich rein aus der Differenz von Bedarf und Zahlung) .


    Leider habe ich das alles erst jetzt festgestellt, weil ich erst jetzt wieder einigermaßen fit bin und mich erst jetzt mal richtig mit der Berechnung auseinandersetzen konnte. Letztes Jahr ging gar nichts, da ging es mir sehr schlecht.


    Seit diesem Änderungsbescheid kam auch nichts mehr vom Jobcenter bis auf ein weiteres Rückforderungsschreiben vom 1. Juli, gemäß dessen wir für November bis einschließlich Januar weitere 397,- € erstatten sollen... möglichst in einer Summe. Da wir das natürlich nicht können, werden wohl weitere 20% des Regelsatzes einbehalten werden.


    Durch dieses ganze Berechnungs-Chaos, diese ständige Hin-und-Her, müssen wir bisher insgesamt ca. 1328,- € an Überzahlung zurückzahlen! Dazu kommt noch das Energiekosten-Darlehen in Höhe von 748,- € (mein Freund hat leider viel Mist gemacht), für das ja auch schon monatlich 20% des Regelsatzes einbehalten werden.


    Ich weiß nicht mehr, wie wir das alles schaffen sollen. Wenn jetzt weitere 69,- €/Monat einbehalten werden, bekommen wir nur noch ca. 17,- € überwiesen (Energiekosten gehen direkt an den Versorger), Berechnungsgrundlage Gehalt vom September 2012. Dann ist alles aus. Und ich müsste eigentlich ins Krankenhaus, aber wir haben die 46,- € (bin chronisch krank) nicht, die man erstmal zahlen muss, um von weiteren Zuzahlungen befreit zu sein. Also halte ich erstmal aus.


    Aber das kann doch nicht so weitergehen! Durch diese ständigen zu späten bzw. seltenen Berechnungen mit alten Gehältern als Grundlagen laufen immer wieder Überzahlungen, aber auch Defizite auf!
    :(


    Meine Fragen nun:


    a) Könnte das JC nicht einfach ein Durchschnittsgehalt errechnen und das als Berechnungsgrundlage nehmen? Dann gäbe es nicht so dermaßen große Abweichungen und sowohl hohe Über- als auch Nachzahlungen könnten vermieden werden. Dadurch gäbe es keine solch schweren Monate wie jetzt den Juli mehr, also wenn nur erträgliche Beträge fehlten (obwohl natürlich jeder Cent zählt).


    b) Warum nehmen die für 6 Monate ein Gehalt als Berechnungsgrundlage, das ein halbes Jahr zurückliegt, während es doch anscheinend möglich ist, zeitnah Abrechnungen zu nutzen (s. Februar und März)?


    c) Besonders gemein finde ich im letzten Rückforderungsschreiben den Satz "Unabhängig davon wussten Sie auch bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist...". Aha... und dann?


    - Was, bitte, kann man denn noch tun außer jeden Monat die Gehaltsabrechnung abzugeben? Bis die dann auch tatsächlich bearbeitet wird, dauert es und man hat dadurch gar keine Chance, Überzahlung zu vermeiden.


    - Was, bitte, soll man tun, wenn man zwar ahnt, dass einem aufgrund des Gehalts weniger zusteht, aber nicht weiß, wieviel (damals habe ich die Berechnung noch nicht durchblickt), also wieviel man zurückbehalten muss (trotz Überzahlung sehr schwer)? Bescheide kommen ja nur alle paar Monate mal.


    - Und was, bitte, soll man tun, wenn man irgendwann endlich die Berechnung kapiert hat und tatsächlich weiß, wieviel einem nicht zusteht? Sofort diesen Anteil ans JC zurücküberweisen oder wie? Was, wenn man im vorherigen Monat zu wenig bekam und daher irgendwas nachzahlen muss, aber die Nachzahlung des JC kommt erst Monate später oder gar nicht - weil sie mit älteren Rückzahlungen verrechnet wurde? Wovon dann noch etwas erstatten??? Man schleppt die Defizite mit.
    :(


    Ich habe solch eine Angst, dass die Schulden beim JC immer mehr werden. Kann schon nicht mehr schlafen. Wie jetzt, jetzt ist es 2 Uhr nachts. Diese sch... Alg2-Problematik geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Das Alles macht mich richtig fertig.


    Weiß jemand Antworten auf meine Fragen? Ich danke Euch schonmal herzlich!

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  • Also, wenn man denn schon weiss, was man zurückzuzahlen hat, das Geld bei Seite legen und bei Fälligkeit an angegebene Bankvernindung zahlen. Dazu ergeht ein Erstattungsbescheid. Vorher ist für das Amt die Geldzuordnung immer ein beisserl schwierig. Sind Interna beim Amt.


    Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Bewilligungszeitraumes, sind diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Mögliche Nachzahlungen sollte man daher zurücklegen, damit diese bei Fälligkeit sofort angewiesen werden können. Überschlagen kann man das ja schon. Und zur Beachtung: Es zählt der Geldzufluss. Also kann z.B. bei Arbeitsaufnahme im Juli der ALG II Anspruch Juli noch genauso hoch wie vorher sein, nämlich dann, wenn das Juli-Gehalt im August ausgezahlt wird.


    Im Übrigen: Private Schulden werden nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung derselben mindert regelmässig nicht das anzurechnende Einkommen.


    Gehalt: Es wird natürlich zunächst vorläufig (unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens) bewilligt. Gerade bei schwankenden Einkommen kann man da auch gar nicht anders verfahren. ALG II wird immer zunächst für 6 Monate im Voraus bewilligt. Ist der Bewilligungezeitraum abgelaufen, kann und muss abschliessend berechnet und bewilligt werden. Da wird jeder Monat durchdekliniert.


    Etwas anders wird beim Gewerbe gerechnet und abgerechnet: Da wird generell auf Grund einer Prognose bewilligt (sofern diese natürlich plausibel ist). Diese umfasst 6 Monate im Voraus. Und von 6 Monaten das Monatsmittel gerechnet und als vorläufiges Einkommen berücksichtigt. Hernach (abschliessende Angaben auf EKS) wird vom Halbjahresgewinn pro Monat 1/6 als Einkommen aus Gewerbe (oder selbständiger Tätigkeit) genommen und berücksichtigt.


    Basierend auf der Summe der Einkommen der einzelnen Einkommensarten wird das Einkommen errechnet. Bei Berücksichtigung des Einkommen wird der Erwerbseinkommensfreibetrag natürlich nur einmal je Person / Monat berechnet.


    Die sich daraus ergebene Differenz für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum wird entweder noch ausbezahlt oder muss zurückbezahlt werden. Funktioniert also ganz so wie beim Energielieferanten.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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