Frage zu Erstausstattung

  • Hallo,
    ich bin 28 Jahre alt und seit fast 2 Jahren auf Jobsuche. zuvor hab ich eine Ausbildung gemacht und musst danach, da ich keine Wohnung gefunden habe, wieder in meinen Heimatort in den Haushalt meiner Mutter ziehen.


    Nun hab ich mich Anfang des Jahres dazu entschlossen mein Abitur auf einer Berufsoberschule nachzuholen.
    Ich werde Anfang September ausziehen (Schule beginnt am 12.9) habe jedoch keine eigenen Möbel.
    Beziehe bis dahin auch noch ALG II. Kann ich da eine Erstausstattung beantragen?
    Hatte während meiner Ausbildung nur in einer möblierten Wohnung gewohnt, somit hatte ich zu dem Zeitpunkt auch keine eigenen Möbel.
    Und aus dem Haushalt meiner Mutter kann ich nur ein Bett mitnehmen.


    Die Mitarbeiter des Jobcenters meinten mir steht gar nichts zu, da ich ja ab September Bafög beziehe und nicht mehr in ihre Zuständigkeit falle. Auch die Kaution für die Wohnung bekomme ich nicht als Darlehen. Allerdings habe ich eben auch gehört, das ich, solange ich ALG II beziehe Kaution und Erstausstattung beantragen kann. Hoffe mir kann hier jemand helfen :confused:


    Vielen Dank schonmal im Voraus

  • Hallo,


    Dein Posting ist ja schon etwas älter (Auszug und Schulbeginn im September), hat sich Ihre Frage inzwischen erledigt?


    Es ist in der Tat so, dass ALG2 (also auch sämtliche Leistungen wie Darlehen, Erstausstattung etc) und BAföG bzw. BAB sich grundsätzlich ausschließen, allerdings gibt es die Option einen "Härtefallantrag" zu stellen und somit ein ggf. ein Darlehen bewilligt zu bekommen (keine Erstausstattung), ob die Voraussetzungen gegeben sind, muss natürlich geprüft und bestätigt werden.


    Alles Gute!