Was steht mir zu?

  • Hallo liebe leute


    ich bin Student im 6 Semester und beziehe zur Zeit kein Bafög, da meine Eltern zu viel verdienen. Im kommenden Jahr 2014 werde ich den Bund der Ehe eingehen und möchte mich bei ihnen Informieren, in wie fern ich Eltern-unabhängiges Bafög beziehen kann. Ist das überhaupt möglich?
    Ich werde voraussichtig bis 2015 mein Bachelor Abschluss erlangen und eventuell bis 2017 mein Master. Ich bin 24 Jahre alt und habe keine weiteren Einnahmen.
    Welche weiteren Hilfen stehen mir zu?




    Mit freundlichen Grüßen
    Chris

  • Keine. Soweit deine dann Angetraute nicht für deinen Lebensunterhalt aufkommen kann, sind es weiterhin deine Eltern...


    Übrigens: Es heißt "voraussichtlich". Nur, falls das beim Bachelor oder Master mal zur Sprache kommt. Informieren schreibt man auch klein. Und inwiefern zusammen. Eltern-unabhängig darfst du gern "elternunabhängig" schreiben. Und eventuell bis 2017 deinen Master schaffen.

  • Vom Minijob gibts mangels Beitragszahlung kein ALG 1. Von der Agentur für Arbeit bekommst du höchtens Insolvenzgeld, da über die Umlage der Chef dafür einzahlt.
    Solltest du jetzt aus vorher sozialversicherungspflichtiger Arbeit ALG 1 bekommen, dann sind 165 € anrechnungsfrei. Aber: Bei über 15 Std./Woche bist du nicht mehr arbeitslos und bekommst kein ALG 1 mehr.

  • Also derzeit,kriege ich 637,20 Euro Arbeitlosengeld,aber ich will Arbeiten und werden jetzt erstmal einen 450 € Job annehmen.
    Der Freibetrag sind ja 165 € .


    Heißt das 450-165= 285 € ?? Und auf den Betrag wird dann das ALG berechnet oder wie?? 637,20-285=352,20 € (das krieg ich dann ALG ,anstatt der 637..€??)


    Also irgenwie versteh ich die Berechnungen nicht!=( will eig. nur wissen was ich da naher wirklich rausbekomm.??!)


    Also nein es sind keine 15 Std.leider! Darum krieg ich dann auch noch weiter Geld und bin erstmal weiterhin arbeitlos=(


    Natürlich wäre ne Vollzeitstelle prima,aber suche schon ne Weile, möchte das jetzt erstmal machen um endlich wieder arbeiten zu gehen und mich weiterhin umschauen^^


    Vielen Dank schon mal für die Info!

  • Aber krieg ich dann noch 352€ raus oder wie!?? Oder 352+450???


    Buhhh...jaa ich bin mal gespannt...


    Mir wollte auch noch jmd.anrufen von so ner Stelle...wegen ausrechnen und Anspruch!!




    Vielen lieben Dank trotzdem:-)

  • Hoi..vielen Dank..=)


    joaa.. vll auch Abzüge..aber rechnet sich ja immer alles neu aus,je nach dem was ich raus bekomm.! Und die meinte vorhin man berechnet vom Nettobetrag-165=?(Anrechnungsbetrag) ,637,20-Anrechnungsbetrag=?€


    jaa ging mir nur darum ob die mir alles abziehen von den 450 oder ggf.weniger oder ob sich das mit dem ALG summiert.... oder ob das Nettoeinkommen aufjedenfall bleibt und mit dem berechnet man dann den neuen Arbeitslosengeldbetrag.



    Super genau das wollt ich wissen ob es dann noch ?+? ist:D


    Ps. Rentenbefreiungsantrag hab ich bekommen von der Firma,klar zahlt dann erstmal keiner rein,aber Abzüge wären ja dann eig nur Krankenversicherung und Lohnsteuer so wie es in dem Vertrag steht.



    puhh..bin trotzdem erleichtert jetzt... aber hier ist es nun mal auch deutlicher als am Telefon.(da die ja eh nie wirklich Zeit haben)..
    und mir ist auch klar das sich da immer was ändern kann...!


    Aber man geht vom Nettoeinkommen aus..!


    Die wollen ja dann auch mont. die Gehaltsabrechnung sehen,vom AG ausgefüllt,grade wegen den Berechnungen!


    Kriege jetzt erstmal die Formulare ect.zu geschickt!


    Vielen Dank nochmals.! war echt gut verständlich:D

  • Warum willst du den Rentenbefreiungsantrag ausfüllen ? Für mehr netto, was dir dann mehr abgezogen wird ? Falls du ein hartes Wort vertragen kannst: Blöder gehts nicht mehr. Ich empfehle, diesen Antrag in den Rundordner ( Mülleimer ) abzulegen. In deinem Fall gibt dieser Antrag keine Vorteile. Finger weg. Nimm die Renteneinzahlung bloß mit. Ergibt früher ( Erwerbsminderung ) oder später im Alter mehr Geld.