Haus mieten und WG daraus machen

  • Ausgangslage:
    Person1 ist alleinstehend, berufstätig, genügend Einkommen
    Person2 hat 2 Kinder und bezieht derzeit (vermutlich) Arbeitslosengeld/Mutterschaftsgeld (oder sonstige Bezüge vom Staat für den Lebensunterhalt). Genau weiß ich es leider nicht.
    Zusatzinfos: Person2 ist geschieden und die Kinder stammen aus der ersten Ehe.


    Vorhaben:
    Eine WG gründen und hierfür ein KLEINES Haus mieten (untere Etage an Person1, obere Etage an Person2. Küche, Bad, Wohnzimmer und Garten gemeinschaftliche Nutzung).


    Was ich wissen will:
    Ich habe zwar schon einmal in einer WG gewohnt, aber dort hatte jeder WG-Partner seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter der Wohnung. Somit bekam jeder vom Vermieter seine eigene Abrechnung für Wasser/Strom/Gas etc. (= Person1 hatte (fast) keine Probleme, da Person2 für sich selbst verantwortlich war.)
    Nun könnte der Fall aber komplizierter werden und daher stellt sich mir die Frage, wie in dem Fall der Mietvertrag aussehen muss, damit Person2 weiterhin Bezüge/Zuschüsse erhält, ohne das Person1 die WG irgendwann bereuen muss.


    Einen Haken sehe ich schon hier:
    Wenn man ein ganzes Haus mietet, ist man in diesem konkreten Fall selbst für die Beschaffung von Gas/Wasser/Strom zuständig (= läuft nicht über den Vermieter und man bekommt daher auch keine Nebenkostenabrechnung, auf der diese Posten aufgeführt werden. Das ist so als Fakt gegeben und lässt sich nicht ändern).
    Meine Befürchtung: Wenn Person1 den Vertrag mit den entsprechenden Anbietern für Gas/Wasser/Strom abschließt, dann wird ja die Rechnung auf Person1 ausgestellt. (Umgekehrt könnte auch Person2 im Vertrag stehen, aber den Fall unterschlagen wir hier).
    Wie bekommt es nun Person1 hin, das Person2 seinen Anteil bezahlt? Was muss Person2 vorweisen können, damit das "Amt" bezahlt?
    Muss Person1 Rechnungen an Person2 ausstellen bzw. darf Person1 das überhaupt? Hat Person1 dann laut Finanzamt zu versteuernde Nebeneinkünfte?
    Kann es sein, dass wenn Person2 nicht zahlen kann (z.B. "Amt" zahlt nicht, weil Rechnungen auf Person1 laufen), Person1 auf den Gesamtkosten sitzen bleibt?


    Kurz gefragt: Wer hat Erfahrung mit einem Mietshaus, dass als WG genutzt wird und kann mir grob sagen, wie die Verträge zwischen Hausvermieter und den WG-Parteien aussehen sollten, damit Person1 nicht irgendwann auf einem Schuldenberg sitzen bleibt, wenn der WG-Partner Bezüge gestrichen bekommen sollte und somit nicht anteilig die anfallenden Kosten begleichen kann.
    Sollte eine Art Vertrag existieren, wie die Kosten aufgeteilt werden?
    Kann man überhaupt ein Haus als WG mieten, wenn Gas/Wasser/Strom nicht über den Vermieter laufen?


    PS: Man möge mir verzeihen (=Person1), dass ich von ALG/Hartz4 etc. keine Ahnung habe und ich daher auch nicht weiß, welche Ämter für was zuständig sind und wo welche Anträge gestellt werden müssen, damit überhaupt eine WG genehmigt wird (muss es überhaupt genehmigt werden, vermutlich ja?). Von daher bitte so vereinfacht antworten, dass auch eine Laie halbwegs versteht, was berücksichtigt werden sollte, damit die o.g. WG funktionieren kann.


    Edit: Ich habe eben im Forum gestöbert und es scheint wohl noch einen riesigen Haken zu geben, da die Gefahr besteht, dass nach einem Jahr unterstellt werden kann, dass die WG als eine Bedarfsgemeinschaft funktioniert. Selbst bei gleichgeschlechtlichen WG-Partnern würde so etwas unterstellt. Hat da jemand Praxiserfahrungen? Kann man relativ einfach das Gegenteil beweisen? Oder wird so eine WG unweigerlich irgendwann vor Gericht stehen und muss das Gegenteil begründen?

  • Der Haken wird kommen und den Haken wird man nicht einfach widerlegen können. Sowohl die SBs in den Jobcentern als auch die Richter an den Sozialgerichten haben noch ein wirkliches Leben und wissen, wie es im wahren Leben zugeht und können zwischen WG zwischen erwachsenen Menschen und dem Leben als Paar unterscheiden.


    Und bei solchen Konstrukten sträuben sich sicherlich bei jedem die Nackenhaare.

  • turtle
    Im Klartext heißt das:
    Wenn wir eine WG gründen, dann sollte ich jetzt schon ziemlich sicher sein, dass die Beziehung funktionieren wird bzw. dass ich spätestens in einem Jahr zur Kasse gebeten werde, auch wenn die Beziehung bis dahin auf aktuellem Niveau bleiben sollte. Die Bedarfsgemeinschaft wird in jedem Fall unterstellt und kann Ärger bereiten, wenn man das Gegenteil beweisen muss.
    Kurz gesagt: Die WG wird mich spätestens in einem Jahr finanziell einschränken.


    Das wäre dann schon mal ein Punkt, warum man lieber einen Bogen um eine WG machen sollte, wenn man sich eine Bedarfsgemeinschaft gegebenenfalls nicht leisten kann. Da ich es könnte, werde ich noch ein wenig darüber nachgrübeln.


    Bleibt also noch die Grundfrage offen: Haus als WG mieten
    Inzwischen war ich fleißig. Wie es scheint, könnte ich das Haus als Hauptmieter mieten und an Person2 untervermieten. Der Hausvermieter müsste zustimmen, dass ich untervermieten darf.
    Das Amt, das für Person2 zuständig ist, müsste aber noch seine Zustimmung geben, dass die WG geduldet wird,sonst wird es von Anfang an teuer.
    Praktisch heißt das: Ich muss meinem Untermieter (Person2) Rechnungen schreiben und mit dem Finanzamt klären, wie ich diese Einnahmen, die ja keine sind, steuerlich angeben muss.
    Was passiert, wenn Person2 bereits innerhalb des ersten Jahres Zahlungsschwierigkeiten hat? Ich vermute mal, dass an mir als Hauptmieter dieses Risiko haften bleibt.
    Kurz gesagt: Auch dieses Szenario spricht irgedwie gegen eine WG-Gründung...


    Ich hätte nicht gedacht, das WGs heutzutage so kompliziert werden können. Bei meiner letzten WG (endete 2009) musste ich mir noch keine Gedanken um Bedarfsgemeinschaften machen.


    Edit: Inzwischen habe ich noch folgende WG-Gegenargumente gefunden:
    - Falls nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird, dann kommen auch so Dinge wie Krankenversicherung ins Spiel (wird nicht mehr gezahlt).
    - Falls Person1 seine Einkünftige nicht offen legt, bekommt Person2 unter Umständen keine Bezüge mehr (klingt irgendwie nach Erpressung, soll aber durchaus ein übliches Vorgehen sein). Krass ...


    Dann habe ich noch Person2 befragt, was sie für Bezüge bekommt.
    Leider habe ich größtenteils nur Bahnhof verstanden, aber Pi-Mal-Daumen sieht die Geschichte so aus:
    - Frisch geschieden.
    - Ex-Mann ist arbeitslos (wird wohl so bleiben, da kein Bock mehr auf Arbeit)
    - Person2 ist berufstätig, aber wegen des jüngsten Kindes (<2 Jahre) kann sie als Alleinerziehende Mutter derzeit nicht zur Arbeit gehen.
    - Sie verdiente nicht viel (650 Brutto)
    - Ihr Arbeitgeber kann/will keine Teilzeitbeschäftigung anbieten, somit sieht es übel aus, dass sie den Job behalten kann, da sie nicht weiß, wo sie die Kinder nach Schließung der Kita unterbringen soll. Genauer gesagt: Arbeitsbeginn und Ende liegen außerhalb der Kita-Öffnungszeiten. (Wie lösen berufstätige Mütter mit geringem Einkommen dieses Problem? Muss man sich eine Oma backen?)
    - Ihr Arbeitgeber hat angedeutet, dass wegen schlechter Finanzlage Stellen gestrichen werden müssen (=AG wird vermutlich kündigen, auch wenn es Abfindungen kosten könnte)


    Schade, es klang fast so, als ob die WG doch funktionieren könnte, da sie ja nicht wie angenommen arbeitslos ist.
    Da sie aber zu 99% arbeitslos werden wird, habe ich nun doch starke Bedenken. Dummerweise rennt die Zeit davon, da leerstehende Häuser nicht ewig leer stehen.


    Kann mir jemand die Bedarfsgemeinschaft etwas näher erläutern? (= Welche Bezüge fallen weg, wenn man so eingestuft wird?)
    Ich denke mal, dass sie auf jeden Fall Kindergeld bekommen wird. War's das schon?
    Im Klartext heißt das doch: Wenn ich nichts von einer BG wissen will, hat sie voll die Arschkarte gezogen. Oder löst sich das Problem nachwirkend, wenn sie auszieht?

  • Wie wäre es, wenn du mal konkrete Angaben machst, wieso, weshalb und warum. Mit welcher Absicht wollt ihr denn zusammenziehen? Ein Mann und eine Frau mit 2 Kinder. Da sollte man sich doch darüber klar sein, wo es hingehen soll.


    Entweder, man macht auf "Ich heirate eine Familie" oder man lässt es eben sein.


    Worum genau geht es dir wirklich? Hast du tatsächlich nichts mit der Familie zu tun? Wenn ja: wieso willst du dann mit ihnen eine "WG" gründen?


    Übrigens: du bekommst keine Probleme, du hast ja Geld. SIE bekommt die Probleme.


    Und ansonsten: Ich gehöre zu den Verfechtern, die sagen, dass Paare nicht nur die Zuckerseiten des Zusammenlebens genießen sollen. Egal, ob mit oder ohne Trauschein. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn der verdienende Partner meint, die Allgemeinheit müsse ihm seine Haushälterin und den Betthasen bezahlen.

  • Wie wäre es, wenn du mal konkrete Angaben machst, wieso, weshalb und warum. Mit welcher Absicht wollt ihr denn zusammenziehen? Ein Mann und eine Frau mit 2 Kinder. Da sollte man sich doch darüber klar sein, wo es hingehen soll.


    Ziel wäre: Testen ob wir uns unter einem Dach vertragen, eheähnliche Beziehung wäre Zukunftsmusik, aber nicht ausgeschlossen, ansonsten halt gute Freunde, so lange es friedlich klappt.
    Aktueller Stand: Ich lebe wie ein Single, komme und gehe wie es mir passt. Eine WG hätte für mich finanzielle Vorteile, wenn ich die Kosten teilen könnte. Bisher hatte ich gute Erfahrungen mit WGs. Das Problem mit der unterstellten Bedarfsgemeinschaft nach einem Jahr kannte ich ich bisher so nicht. In meiner letzten WG wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass man sich irgendwann rechtfertigen muss. Meine letzte WG-Mitbewohnerin hatte einen festen Freund und wohnt inzwischen bei ihm. Wenn man uns damals eine Bedarfsgemeinschaft angedichtet hätte, wäre ich aus allen Wolken gefallen.



    Entweder, man macht auf "Ich heirate eine Familie" oder man lässt es eben sein.


    Eine "Hobby-Familie" will ich mir unter Umständen leisten, nur ob ich es auf Dauer ertrage, dass müsste ich erproben.


    Worum genau geht es dir wirklich? Hast du tatsächlich nichts mit der Familie zu tun? Wenn ja: wieso willst du dann mit ihnen eine "WG" gründen?


    Wie soll man das in wenigen Worten erklären...
    Definieren wir es so: Wenn Frauen Probleme haben, dann suchen sie eine Schulter zum Ausweinen. Irgendwie scheine ich so eine Art Typ zu sein, den Frauen zum Ausweinen bevorzugen. Da ich nicht nur mit Worten helfe, werden Frauen manchmal extrem anhänglich, weil sie dann denken, ich sei der ultimative Partner fürs Leben. Mein aktuelles Anhängsel tut wirklich sehr viel dafür, um mir sehr gefallen zu wollen (geht schon stark in Richtung Unterwürfigkeit). Wie auch immer, ich könnte mich daran gewöhnen. WGs waren bisher die sinnvollste Möglichkeit, zusammen zu wohnen, ohne wie ein festes Paar eingestuft zu werden bzw. so leben zu müssen.


    Übrigens: du bekommst keine Probleme, du hast ja Geld. SIE bekommt die Probleme.


    Bitte näher erläutern


    Und ansonsten: Ich gehöre zu den Verfechtern, die sagen, dass Paare nicht nur die Zuckerseiten des Zusammenlebens genießen sollen. Egal, ob mit oder ohne Trauschein. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn der verdienende Partner meint, die Allgemeinheit müsse ihm seine Haushälterin und den Betthasen bezahlen.


    Beim ersten Teil stimme ich dir voll zu, aber meinen Haushalt führe ich gerne selbst und wer für Betthasen Geld ausgeben muss, der hat noch nicht kapiert, dass genügend Frauen herumlaufen, die genauso Notgeil wie manche Männer sind (= Sex gibt es umsonst).

  • Ich war mal wieder fleißig:


    Ein Anruf beim Finanzamt ergab:
    Wenn ich Hauptmieter bin und untervermiete und hierbei keinen Gewinn mache, dann muss ich das dem Finanzamt einmal mitteilen.
    Wenn offensichtlich ist, dass ich keine Gewinne erziele, kann ich künftig auf der Steuererklärung die Untervermietung weglassen.
    Rechnungen darf ich auch schreiben, jedoch nur ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.


    Ein Anruf beim JobCenter ergab:
    Die geben mir keine Auskunft. Da ich kein Sozialhilfeempfänger sei, würde ich nur deren Zeit stehlen und haben dann aufgelegt (kein Witz).
    Also Plan B gestartet: Person2 hat einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbart und ich darf mitkommen.
    Mal schauen, was da bezüglich BG-Unterstellung heraus kommt, bzw. ob eine WG genehmigt wrd.
    Weitere Infos folgen.

  • Der Besuch beim JobCenter ergab:
    Die Sachbearbeiterin machte einen sehr netten Eindruck und hat alle meine Fragen beantwortet.
    Zwischen den Zeilen konnte ich entnehmen: So lange man einen guten Eindruck bei Ihr hinterlässt, wird einer WG nichts im Wege stehen.
    Haken gäbe es folgende:
    Person B bekommt nur bis zu gewissen Summen Mietanteil und Nebenkosten erstattet. Wer sich einen Untermieter wie Person B ins Haus holt, sollte sich also sicher sein, dass diese Person nicht täglich 3 x badet und eine Raumtemperatur von 30°C bevorzugt.
    Ein Jahr ohne BG-Einstufung ist kein Problem.
    Nach dem Jahr erfolgt ein Hausbesuch und hier sollte man den Blick in die Wohnung nicht verwehren.
    So als Eckpunkte:
    - es darf nicht ersichtlich sein, dass man sich ein Bett teilt
    - Wäsche muss getrennt aufbewahrt sein
    - Die Nicht-Gemeinschaftsräume sollten nicht so aussehen, als ob sie doch gemeinsam genutzt werden
    - Das Aufpassen auf die Kinder könnte nach hinten losgehen, aber da würde dieses Sachbearbeiterin ein Auge zudrücken, das PersonB Geringverdiener ist und gar nicht arbeiten gehen könnte, wenn sie niemanden zum Aufpassen hätte.
    - Man sollte am besten alle Einkaufszettel aufbewahren, damit ersichtlich ist, dass nicht gemeinschaftlich eingekauft wurde.
    - Auch sonst sollte man sich innerhalb der WG so verhalten, als ob es zwei getrennte Wohnungen wären (unrealistisch, aber so ist es nun mal).
    - Die Aufteilung der Kosten kann man nach Köpfen machen, aber auch hier gilt natürlich, dass ein gewisses Budget nicht überschritten werden darf und die Aufteilung sollte plausibel erscheinen.


    Jetzt das große Aber: Die Sachbearbeiterin hat erklärt, dass jeder SB eigene Vorstellungen umsetzt und manchmal auch die Chefetage Anweisungen erteilt. Somit besteht immer die Gefahr, dass einem doch eine BG untergejubelt wird. Das soll wohl zwischen den Zeilen heißen: Wer sich um einen Job bemüht, dem wird gerne geholfen, wer offensichtlich nur auf Staatskosten zu Hause hocken will, dem werden Steine in den Weg gelegt.


    Tja, gut zu wissen soweit, nur nützt es mir im Moment nichts, da das Mietobjekt (gehört einem Kollegen von mir) kurzfristig von einem anderen Mieter eingenommen wurde. Da ich erst in 3 Monaten hätte umziehen können und ich nicht bereit war, drei Monate lang doppelte Miete zu zahlen, habe ich das WG-Projekt vorerst auf Eis gelegt.