Teilzeitarbeit aufgenommen, was ändert sich für Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo.
    Ich bin 19. habe jz eine teiltzeit arbeit für 30h/woche aufgenommen und verdiene 750€ brutto laut jobcenter (?) bzw 8,5€/stunde.
    kindergeld beträgt 184€.
    Bevor ich die arbeit aufgenommen hab haben wir 480 € bekommen jz sind es nur noch 306 da ich ja rausgefallen bin.
    Meine Mutter meinte jetzt das ich ihr 400€ geben muss weil ja jetzt geld weg fällt.
    Aber das jobcenter zieht mir ja eh schon was ab.


    wo finde ich in dem Änderungsbescheid über die neuen Leistungen wie viel für mich zur verfügung übrigbleibt?
    und was muss ich jetzt sozusagen meiner mutter an geld ersetzten?
    und gibt es irgendeine stelle wo man so beraten wird oder informationen bekommt per treffen? oder geht das lieber nur übers jobcenter?

  • Das Jobcenter zieht dir offensichtlich gar nichts ab. Es gibt wohl eher nichts mehr FÜR dich, denn du hast ja bisher von ALG 2 gelebt, wie deine Mutter.


    Da deine Mutter jetzt nur noch Geld für sich selbst bekommt, wirst du ihr von deinem Einkommen die halbe Miete, halbe Stromkosten, Kostgeld etc. zahlen müssen.

  • Ich bin 19. habe jz eine teiltzeit arbeit für 30h/woche aufgenommen und verdiene 750€ brutto laut jobcenter (?) bzw 8,5€/stunde.
    kindergeld beträgt 184€.


    Hier stimmt was nicht!!
    30h/Woche = 130 Stunden/Monat x 8.50 = 1105€ brutto = ca. 750€ netto
    Ich gehe davon aus, das nach wie vor ALGII zusteht, denn:
    750€ netto minus Freibeträge nach § 11 SGBII ergibt ein anrechenbares Einkommen von 460€.
    Da Regelsatz und hälftige Miete mit Sicherheit höher sind als 460€, steht noch ALGII zu.
    Die Ausnahme ist das Kindergeld, wenn das Kindergeld weiter gezahlt wird, muß die Diffenrenz aus Bedarf und anrechenbaren Einkommen aus dem Kindergeld gedeckt werden. Lediglich der Überschuss darf auf die Mutter unter Gewährung der Versicherungspauschale von 30€ angerechnet werden.
    Auch ist die Frage, welcher Regelsatz gültig ist: 306€ oder 382€, DENN
    Menschen, die NICHT auf ALGII angewiesen sind, haben ab 18 Jahren einen Regelsatz von 382€
    Der 80%-Regelsatz von 306€ ist NUR dann laut Gesetz gültig, WENN die Person der BG der Eltern/Mutter/Vater gehört. Sobald eine eigene BG besteht, ist der 80%-Wert gesetzwidrig.


    Gruß
    Ernie