Meine Tochter bezieht BAFÖG von 391,--€ und fällt völlig aus dem Leistungsbezug!?

  • Hallo,


    Meine Tochter wird diesen Monat 18, wohnt noch bei uns und gehört zur Bedarfsgemeinschaft. Der Regelsatz für meine Tochter würde ohne Einkommen 306,--€ (18-24) betragen. Nachdem Sie den Beruf Sozialassistentin erfolgreich abgeschlossen hat, hängt Sie nun noch den Erzieher ran und hat natürlich auch hier BAFÖG beantragt.


    Vorher hat Sie BAFÖG in Höhe von 216,--€ erhalten. Hier wurde Ihr ein Freibetrag von 93,--€ vom Jobcenter zugestanden.


    Wie verhält sich das jetzt bei 397,--€ BAFÖG? Diese werden Ihr nämlich für den Beruf Erzieherin bewilligt.


    Wenn ich jetzt mal von den 93,--€ Freibetrag ausgehe den Sie vorher bei 216,--€ BAFÖG bekommen hat, habe ich folgende Berechnung vorgenommen:


    Regelsatz = 306,--€ / BAFÖG - Zahlung 397,--€ bedeute normalerweise...Sie fällt aus dem Regelbezug raus.


    Wenn ich aber die 93,--€ zugrunde lege, die auch bei den 216,--€ als Freibetrag vom Jobcenter anerkannt wurde müssten 304,--€ an den Regelsatz von 306,--€ angerechnet werden.


    Bedeutet...Sie müsste noch 2,--€ aufstockend erhalten, um wieder auf den Regelsatz von 306,--€ zu kommen und würde somit nicht völlig aus dem Leistungsbezug fallen...oder?


    Wie gesagt, so stellt sich die Rechnung für mich da.


    Hat jemand Erfahrung mit BAFÖG-Zahlung von 397,--€ in wie weit diese angerechnet werden darf....wie hoch hier der Freibetrag wäre?


    Danke schon im voraus für eure Mühe!


    LG


    ALGII-Bezieher