Erstausstattung / Renovierungskosten

  • Hallo zusammen,


    ich bin alleinerziehender Vater von 3 Kindern. Wir wohnen derzeit in einer 72qm 3 Zimmer Wohnung. Meine 2 Mädchen (15 und 13) teilen sich seit klein auf ein Zimmer. Mein Sohn (16) hat sein eigenes Zimmer. Ich lebe und schlafe im Wohnzimmer. Das Jugendamt hat mir jetzt geholfen das ich in eine größere Wohnung ziehen darf. Vom Jobcenter her wurde mir schon zugesagt.
    Nun zu meiner Frage, die jetzigen Möbel in der Wohnung sind stellenweise 16 Jahre alt und haben mehrere Umzüge mitgemacht, wobei der Verschleiß der Möbel enorm hoch ist und die Möbel stellenweise auseinander fallen. Besteht die möglichkeit neue Möbel zu beantragen? Also so als Erstausstattung. Ich habe schon im Internet viele Berichte gelesen, wobei sich aber die Meinungen teilen.


    Dann habe ich gelesen das das Jobcenter die Renovierungskosten für die neue Wohnung übernimmt.
    Was muss ich machen und wie formuliere ich die Anträge das ich die Kostenübernahme bekomme.



    Gruß
    Markus Ruhm

  • Nein, da gibt es nichts für Möbel, maximal Darlehen. Gehen bei einem Umzug Möbel kaputt, dann gäbe es vom Amt nur Ersatz, wenn das Amt den Umzug verlangt hat. Hat es in deinem Fall aber nicht. Vgl. BSG B 4 AS 77/08 R http://lexetius.com/2009,2142


    Wegen der Renovierungskosten musst du nachfragen, das ist durchaus möglich, da eine Beihilfe zu bekommen.