Richtiger Widerspruch gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

  • Hallo,


    Ich habe einen Aufhebungs und Erstattungsbescheid erhalten, in dem ich aufgefordert werde
    für einen Zeitraum von 6 Monaten die Leistungen zurück zu erstatten.
    Grund: Ich habe meine Riesterrente aufgelöst (ca.3000€) um meine Schulden zu regulieren.
    Das Jobcenter war mehr oder weniger in das Verfahren eingeweiht, sie haben ja auch die
    Kosten für eine Schuldnerberatung übernommen. Mit meiner Arbeitsvermittlerin besprach ich
    auch das Vorgehen, sprich wenn die Schuldnerberatung einen Vergleich "ausdealt" löse ich
    meine Riesterrente auf und zahle den Vergleich. Die Existenz des Riestervermögens habe
    ich von Anfang an angegeben. Da ich über 45 J. bin liegen diese 3000€ meines Wissens sowieso
    weit unter dem was ich an "Vermögen" haben darf.
    Der Punkt ist, dass sie die ganze Zeit von Einkommen sprechen es ja aber (Alters) Vermögen ist.
    Von daher möchte ich in jedem Fall Einspruch einlegen, was mir auch dringend geraten wurde.


    Nun dazu 3 Fragen:


    1) An wen richte ich den Widerspruch? Leistungsabteilung/Widerspruchststelle, oder wer sollte
    als Adressat drauf stehen?


    2) Muss ich den vom Jobcenter angegebenen Paragraphen extra erwähnen? Sie schreiben: "Die unten
    stehenden Beträge sind deshalb von Ihnen zu erstatten (§ 50 SGB X)"


    3) Gibt es vielleicht hier irgendwo ein adäquates Muster für so einen Widerspruch? Ich habe schon
    überall gesucht.



    Beste Grüße und vielen Dank im vorraus


    Werder2

  • 1. Steht doch in der Rechtsmittelbelehrung


    2. Nein.


    3. Ist doch einfach: Gegen Ihren Bescheid vom... erhebe ich Widerspruch. Begründung: Es handelt sich bei den 3000 Euro nicht um Einkommen, sondern um Vermögen. Ich habe Anlagevermögen (Riester) in Barvermögen umgewandelt. Da dieses unterhalb meiner Vermögensfreigrenze war, kann ich darüber auch selbst frei verfügen. Gleichzeitig beantrage ich, die Forderung aus dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom xx.xx. bis zur Entscheidung über den Widerspruch ruhend zu stellen. MFG Werder2

  • Vielen dank Turtle,


    Deine Antwort hat mir sehr geholfen, speziell zu Pkt.3 da mir da irgendwie der "Einflug" fehlte.


    Sie begründen u.a. den Bescheid damit, dass ich das nicht angezeigt habe. Das stimmt auch in
    dem Sinne, dass ich nicht explizit der Leistungsabtlg. mitgeteilt habe, dass ich das jetzt auflöse
    und damit meine Schulden reguliere. Wie erwähnt war aber meine Jobvermittlerin locker in den Vorgang
    eingeweiht. Ist das überhaupt relevant oder soll ich da noch einen Zweizeiler in die Begründung mit
    einfließen lassen bzw. kann die Tatsache, dass ich es nicht der Leistungsabtlg gemeldet habe mir
    evtl. doch noch "gefährlich" werden?


    Danke
    Gruß
    werder2


    P.S.: Eine letzte Frage noch: Soll ich den Widerspruch im Amt persönlich abgeben und quittieren lassen oder
    per Einschreiben m. Rückschein? Was hat sich bewährt?

  • Das ist unrelevant. Du musst doch auch nicht melden, wenn du von deinem Girokonto (Anlagevermögen) 100 Euro in Bar abhebst (Barvermögen). Das ist doch letzendlich auch eine Vermögensumwandlung. Alles, was im Rahmen des Vermögensfreibetrages liegt, unterliegt deiner Disposition. Was nicht korrekt wäre, wenn du den Vertrag bei der Antragstellung überhaupt nicht angegeben hast. Aber das wäre auch keine Frage nach Einkommen oder Vermögen, sondern ob du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast.


    Wie du den Widerspruch abgibst, ist deine Sache. Beides ist möglich und gut.