Schwanger,ü25

  • Hallo,


    ich bin neu in diesem Forum und habe einei wichtige Frage.


    Also ich bin 25 und im 5. Monate schwanger, ich habe diese Jahr im europaischen Ausland mit meinem Lebensgefährten gewohnt. Ich bin deutsche aber er nicht. Nun haben wir uns getrennt und ich bin zurück nach DE. Habe meinen Anspruch auf ALG 1 wieder geltend gemacht da ich diesen nicht ins Ausland mitnehmen konnte. Ich erhalte jetzt 295 Euro, bis Februar und ab dann erhalte ich Mutterschafsgeld von der KK.


    So zu meiner Frage, ich bin jetzt übergangsweise bei Bekannten untergekommen weil ich vor vier Wochen zurückgekommen bin. Jetzt habe ich gelesen dass mir eine eigene Wohnung zusteht und ich ALG 2 beantragen kann als Aufstockung.


    Wie gehe ich am besten vor? Bei den Leuten bei den ich wohne möchte mit dem Hartz vier papierkrieg nix zu tun haben.


    Ab diesem Monat habe ich 100 euro zur miete beigetragen. Müssen die jetzt alles offen legen was die verdienen? Kontoauszuege etc.??
    Wie gesagt ich schlafe auf der couch und eigentlich ist das nicht mein richtiger Wohnsitz.


    Ich bitte um Hilfe!!!

  • Wenn die dich nachweislich nur als Gast aufgenommen haben, müssen die nichts nachweisen. Du gehst zum JC, stellst einen Antrag auf ALG 2, dann schilderst du deine Situatin und dass du eine eigene Wohnung brauchst, fragst, was die kosten darf, holst dir Wohnungsangebote, lässt eines davon absegnen, stellst dann Anträge auf Darlehen für Mietkaution, Umzugskosten und Wohnungserstausstattung und ziehst um...