Steuen/Rückzahlung SGB II

  • Hallo!:)


    Ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir weiterhelfen.


    Drei Jahre wurde mein Bruttolohn mit einer falschen Lohnsteuerklasse abgerechnet. Also statt Lohnsteuerklasse 2, hatte ich Lohnsteuerklasse 5 und dann 1. Seit 4 Jahren bin ich alleinerziehend, wusste aber nicht, dass ich meine Lohnsteuerklasse auf 2 ändern kann. Habe also die ganze Zeit zu viel Steuern bezahlt, weniger Nettolohn bekommen und den dann auch noch mit SGB II aufgestockt. Das war nicht sonderlich viel, aber auf das Jahr gerechnet schon mehrere hundert Euro. Jetzt habe ich die Lohnsteuerklasse in 2 geändert und den Lohnsteuerjahresausgleich noch an das Finanzamt nachgereicht. Bekomme daher ab Dezember keine Leistungen mehr, weil ich mehr Lohn haben werde und aus dem Bedarf falle und eine Steuerrückzahlung.


    Die SGB II Leistungen werde ich jetzt sicher zurückzahlen müssen, weil ich gar nicht hätte aufstocken brauchen, wenn meine Lohnsteuerklasse schon geändert gewesen wäre. Meine Frage ist nun, was mich da jetzt erwartet und wie das berechnet wird? Muss ich die gesamte Summe die ich an Steuern rückerstattet bekomme an die Job Com zahlen, oder "nur" die Summe, die ich tatsächlich an Leistungen erhalten habe, was auf das Jahr gerechnet nicht gerade wenig ist. Bleibt also nicht mehr viel übrig oder eben gar nichts. :(Ab Januar 2014 bin ich wahrscheinlich auch noch arbeitslos und muss wieder volle Leistungen beantragen, falls ich bis dahin keine neue Arbeitsstelle gefunden habe. Meine Sorge ist nun, dass uns nichts mehr bleibt.


    Wäre nett, wenn mir jemand antworten könnte. Danke schon im Voraus, liebe Grüße!

  • Das hatte ich gar nicht bedacht, weil ich ja die ganze Zeit im Leistungsbezug war. Ich dachte, wenn ich jetzt im Januar arbeitslos werde, dass ich dann einen neuen Antrag auf Fortzahlung stellen muss?


    Bezüglich der Lohnsteuer: Was bedeutet das jetzt genau? Tschuldigung, falls die Frage blöd ist. Die Job Com hat mich im Oktober 2013 aufgefordert, ihnen die Mitteilung über die Änderung der Lohnsteuerklasse zuzusenden. Es ist ihnen also aufgefallen, aber eben erst im Oktober 2013. Dass ich eine Steuerrückzahlung bekomme und die Lohnsteuerklasse geändert habe, muss ich ja auf jeden Fall angeben, ich habe jetzt aber Angst, dass ich alles Leistungen von 2011 und 2012 zurückzahlen muss und mir von der Steuerrückzahlung nichts mehr übrig bleibt.


    Noch mal Danke für deine Hilfe!:)

  • Du musst da rückwirkend nichts zahlen, da hätte man dich früher auffordern müssen. Du hast nichts verschwiegen oder mit Absicht gemacht.


    Wenn dein ALG 1 ab Januar natürlich nicht ausreicht für den Lebensunterhalt, musst du aufstockend ALG 2 beantragen. Wenn deine Lohnsteuererstattung dann erst kommt, wird sie aufs ALG 2 (Verteilung auf 6 Monate) angerechnet.