Verheiratet, das erste Kind, Kindergeld und ALG2

  • Am Besten, ich beschreibe zunächst die Situation:


    Meine Frau und ich haben vor ein paar Wochen unser erstes Kind bekommen. Sie ist Arzthelferin und geht in Elternzeit und bezieht dann auch Elterngeld. Ich selbst studiere, werde in ca einem Jahr fertig und habe ein kleines Einkommen von etwa 350€ durch Nachhilfeunterricht. Nun werde ich als Student nicht in die Bedarfsgemeinschaft gerechnet.


    Nun habe ich die folgende Frage: Das Kindergeld kann sowohl ich, als auch meine Frau beantragen. Wenn ich das Kindergeld beantrage, verbleibt das Kind dann trotzdem mit meiner Frau in der Bedarfsgemeinschaft?


    Soweit ich weiß würde mein Einkommen (mit dem Kindergeld zusammen) ja in diesem Fall dann abzüglich meines Bedarfes dann wiederum meiner Frau angerechnet.

  • Turtle1972 vielen dank für die schnelle Antwort, das ist das was ich wissen wollte.


    lacki Wenn Sie ein Problem mit Studenten haben, behalten Sie es einfach für sich. Sie sind mir bei der Suche ob ich im Forum die Antwort auf meine Frage finden kann ohne zu posten bereits negativ aufgefallen, weil Sie einfach Leute grundlos anpöbeln.