Fragen zur Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,


    also ich habe eine Frage.


    Meine Frau und unsere beiden Kinder und ich wollen in das Haus meiner Eltern ziehen da dort eine Wohnung freigeworden ist (wurde vorher von Großmutter bewohnt).


    Wie läuft das mit der Nebenkostenabrechnung ist meine große Frage – muss dann jedes Zimmer mit einem Heizkostenzähler ausgestattet sein um die Heizkosten zu berechnen?
    Muss einmal im Jahr eine „Nebenkostenabrechnung“ erstellt werden oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen Beppo

  • nein, das mit den Heizkostenzähler ist Sache des Vermieters, kann also nicht vom Jobcenter erzwungen werden. Eine Betriebskostenabrechnung ist dagegen schon nötig, denn es werden ja auch nur die Kosten bezahlt, die tatsächlich anfallen. Bei Vermietungen unter Verwandten ist das Argusauge des Jobcenters besonders wachsam. Also immer alles schön transparent gestalten, damit nicht der Eindruck entstehen könnte, es wird gemauschelt.
    Eure Frage hört sich allerdings auch so an, als ob ihr länger einer Hartz4-Apanage leben wollt. Ist immer schön für die Kinder, so als Vorbild!