Brauche eure Hilfe, Antrag auf Arbeitslosengeld I vorher Krankengeld

  • Hallo Leute,


    ich brauche eure Hilfe bin momentan sehr verzweifelt :(


    Kurze vor Geschichte ca Sep. '12 erkrankte meine Mutter an Epilepsie dadurch kam raus das sie einen Gehirntumor hat, und wurde so aus dem Arbeitsleben komplett rausgerissen. Hin und Her viele Untersuchungen, operationen, Reha etc.
    Dementsprechend bekam Sie Krankengeld was jetzt ende März ausfällt.


    Zudem ganzen ist Sie jetzt in stationärer Behandlung da Sie an Depressionen erkrankt ist und sich das Leben nehmen wollte.


    In dieser ganzen Zeit wurden wir reichlich wenig vom Arbeitsamt unterstützt, wir waren im Dezember dort und haben nachgefragt wie es mit dem Antrag stellen für Arbeitslosengeld I bzw. II aussieht. Wir wurden WEG GESCHICKT es wäre noch zu früh.:confused:
    Dann im Februar Rentenantrag gestellt, dann zum Arbeitsamt 4 Wochen warten auf einen Termin ( muss man nicht verstehen:mad::confused:)
    jetzt muss ich mich darum kümmern, wurde heute vom Arbeitsamt angeurfen das Arbeitslosengeld II nicht i n Frage kommt ich sol Arbeitslosengeld I beantragen.


    Daher meine Frage ist, weil zu alledem meine Mutter noch im Arbeitsverhältnis steht, kann Sie trotzdem Arbeitslosengeld I bekommen??? Und hat vielleicht jemand eine Idee wie man aus dem Arbeitsverhältnis kommt welche Schritte ich einleiten kann, damit wir eine kündigung vom AG bekommen??


    Ich danke euch jetts chon für eure Hilfe

  • ....
    und wurde so aus dem Arbeitsleben komplett rausgerissen. ....
    Daher meine Frage ist, weil zu alledem meine Mutter noch im Arbeitsverhältnis steht, kann Sie trotzdem Arbeitslosengeld I bekommen??? Und hat vielleicht jemand eine Idee wie man aus dem Arbeitsverhältnis kommt welche Schritte ich einleiten kann, damit wir eine kündigung vom AG bekommen??


    Ich danke euch jetts chon für eure Hilfe


    Hallo,
    1. Frage -> JA, ALg1 auch bei bestehendem Arbeitsvertrag möglich
    2. Frage -> Ideen ja, aber ich sehe keine Notwendigkeit dazu


    Hintergrund:
    Wir haben ein (Arbeits-) Vertragsverhältnis.
    Parallel dazu gibt es ein Beschäftigungsverhältnis.
    Das Vertragsverhältnis ist die Absichtserklärung, etwas zu tun (Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag).


    Das Beschäftigungsverhältnis ist die tatsächliche Ausführu ng der Rechte und Pflichten.
    Du hast gesagt, dass

    Zitat

    aus dem Arbeitsleben komplett rausgerissen

    .


    deine Mutter hat also keinen Arbeitslohn mehr bezogen, stattdessen Krankengeld, welches nun auch ausläuft.
    Während der ganzen Zeit existierte zwar der Arbeitsvertrag, aber das Beschäftigungsverhältnis ruht.


    Nicht die Existenz des Arbeitsverhältnis ist in deinem Fall maßgebend, sondern dass das Beschäftigungsverhältnis ruht.
    Dieses Ruhen muss objektiver Natur sein (Mutter weiterhin arbeitsunfähig, so dass der Arbeitgeber auch keinen Lohn zahlen brauch).


    Alles vereinfacht dargelegt.


    Bevor du etwas in Richtung Kündigung unternimmst, lass dich bezüglich ALG 1 beraten.


    dms

  • Bei deiner Mutter liegt der Sonderfall des § 145 SGB III vor. Sie bekommt Alg I nach Aussteuerung aus dem Krankengeld bis zur Entscheidung über die Rente obwohl sie für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.

  • @ dms danke für deine Antwort, hat mir schonmal etwas geholfen.


    GG52 , Danke ich hoffe dass das auch alles so klappt. Den Weg habe ich heute schon gemerkt Sie wollten mich auf nächste Woche schieben, nachdem ich nicht los gelassen habe darf ich morgen nochmal kommen.


    Was die sich da manchmal einbilden, ist nicht mehr normal!!!!

  • Am besten, du verweist gleich auf den § 145 SGB III. Diese Fälle sind nicht allzu häufig und das Personal in der Eingangszone kennt sich damit teilweise nicht so richtig aus.