Anspruch meiner Tochter 23 trotz Mietbürgschaft durch uns Eltern

  • Hallo,
    ich hoffe uns kann jemand Auskunft geben.
    Vor einem Monat beschloss meine Tochter mit Ihrem Freund in eine Wohnung zu ziehen.
    Ihr Minijob 300€ plus 200 € Zuschuss von uns sollten mit der Mietbürgschaft, die wir übernommen haben dafür reichen.
    Eine bezahlbare Wohnung war schnell gefunden und mit der zuständigen Hausverwaltung gesprochen. Am 28.03. wurde der Mietvertrag unterzeichnet. Einen Tag vorher meldete sich bei mir die Krankenkasse um mitzuteilen, das die Familienversicherung für unsere Tochter ( wird am 09.04.2014 23 Jahre ) ausläuft und sie sich selbst versichern muss. Wahnsinn .
    Denn das übersteigt ( obwohl wir beide mein Mann und ich ganz gut verdienen, aber leider eine Eigentumswohnung in der der Mieter gerade gekündigt hat abbezahlen müssen und noch eine 12 jährige Tochter haben ) unsere Mittel
    Wir haben dann rum telefoniert und beim Jobcenter die Auskunft erhalten sie soll einen Antrag auf Hartz 4 stellen. Man meinte da sie am 01.04. ausgezogen ist hätte sie ev. einen Anspruch und könne dann auch über das Amt versichert werden.
    Heute nun war sie auf dem Amt und zu unserem entsetzen kam sie zurück und wir sollen die Bögen für Unterhaltsanspruch ausfüllen, da sie unter 25 ist.Das heisst also wir sind für alles zuständig egal welche Abgaben wir selber haben ?
    Vielleicht kennt sich ja jemand im Forum damit aus in wie weit wir tatsächlich Unterhaltspflichtig sind.

  • Hallo,


    macht die Tochter denn außer dem Minijob auch eine Ausbildung? Ihr seid der Tochter nur dann zum Unterhalt verpflichte, wenn sie sich in der Erstausbildung befindet.


    Ist dem nicht so, dem Jobcenter mitteilen, dass ihr nicht gewillt seid, die Tochter weiter bei euch wohne zu lassen, und gut is.


    LG chico