e-Book Verkauf bei Amazon

  • Heute wird sich bei mir rausstellen, wie die Arge vorgeht und handelt, wenn man bei Amazon ein e-Book verkauft und monatlich über die erlaubten 100 Euro kommt. Ich könnte wetten, die haben sich mit soetwas noch nie auseinandergesetzt. Oder hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?

  • also wenn man nur ein e-Book verkauft, interessiert das keinen Menschen. Aber du schreibst:


    Zitat

    monatlich über die erlaubten 100 Euro kommt.


    das hört sich so an, als ob du das öfters machst! Da wird dann schon genauer hingeschaut!


    zudem gilt grundsätzlich folgendes:


    Der Freibetrag von 100 € gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

  • Ich könnte wetten, die haben sich mit soetwas noch nie auseinandergesetzt.


    Vielleicht nicht mit E-Book, aber mit anderen Verkäufen. Und da besteht kein Unterschied ob du Uhren, Kleidungstücke oder Jungpflanzen verkaufst. Vom Gewinn sind 100 € frei, was darüber ist wird abzüglich der gesetzlichen Freibeträge angerechnet.

  • Was daraus geworden ist?
    Nun, es spielt tatsächlich keine Rolle, was man wo verkauft. Die sehen nur das Einkommen, das wohl auf den monatlichen Hartz 4 Satz angerechnet werden wird. Damit kann ich leben. Je mehr ich selbst dazu beitragen kann, mich selbst "zu versorgen" - umso besser. Eines habe ich dabei aber gelernt: ALLE H4-Empfänger werden auf dem Amt generell unter Generalverdacht gestellt. Das hat man mir unverholen zu verstehen gegeben. Und - mal wieder sind Unterlagen angeblich nie angekommen. Man kann sich also so ehrlich machen wie man will - die interessiert es einfach nicht.

  • Das hier:


    Die sehen nur das Einkommen, das wohl auf den monatlichen Hartz 4 Satz angerechnet werden wird


    ist völliger Blödsinn und absolute Amtsanmassung des/der SB. NICHT jedes Einkommen darf angerechnet werden. WENN es eine Vermögensumwandlung ist (z.B. ältere, noch gute Kleidung verkaufen), darf es KEINESFALLS angerechnet werden.
    Wenn ein/e SB grundsätzlich jedes Einkommen anrechnet, egal wo es herkommt, begeht er/sie einen Betrug!!!
    Es gibt Gesetze in Deutschland, denen auch SB unterliegen. Er/sie darf NICHT machen was er/sie will! SB sind keine Götter!!!
    Sollte weiterhin ein/e SB rechtswidrig Anrechnungen durchführen, OBWOHL der Hinweis auf die Nichtanrechnungsmöglichkeit gegeben wurde, sollte man diese/n SB wegen Amtsanmassung anzeigen, damit er/sie aus dem Amt entfernt wird!!
    Irgenwo gibt es Grenzen, auch SB unterliegen dem Gesetz!!
    Leistungssachbearbeiter MÜSSEN das Gesetz kennen und die Sache mit der Vermögensumwandlung steht schon seit JAHREN absolut fest, hier kann sich kein/e SB rausreden!


    Gruß
    Ernie


    Gruß
    Ernie

  • Hallo Ernie,
    ich bezog mich bei meiner Antwort ja nur auf die e-Books die ich verkauft habe und das ist keine Vermögensumwandlung sondern ein anrechenbares Einkommen. Probleme gibt es z.B. bei privaten Buchverkäufen die man nicht nachweisen kann - da eben privat getätigt. Hier wollen die auch Belege haben. Hat man die nicht, geht man auf dem Amt von einem Einkommen aus.


    Mir wurde z.B. in einem harschen Ton gesagt, dass man zusätzliche Konten die ich irgendwo haben könnte schon ausfindig machen wird. Münzgeldeinzahlungen musste ich erklären - allen ernstes vermutete man, dass ich irgendwo in der Stadt stehe und betteln gehe. Das ist so unglaublich wie unfassbar.


    Was ich schlimm finde ist, dass man sich eigentlich gegen diese ART DER BEHAUPTUNGEN UND VERMUTUNGEN überhaupt nicht wehren kann. Und - immer ist eine zweite Person im Raum - bringe ich einen zusätzlichen Zeugen mit - steht Aussage gegen Aussage. Das Wort KUNDE wird bei denen völlig neu definiert - schlimm genug, dass man (eigentlich) kuschen muss um nu ja das Geld zum Leben zu bekommen.


    Also, die einzige Chance gegen diese Willkür ist - so schnell wie möglich einen Job finden.... Wir haben ja Fachkräftemangel...:confused: