Sperre oder nicht?

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    ich bräuchte mal dringend Euren Rat. Folgender Fall:


    Arbeitnehmer ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das am 30. April endet. Der Arbeitnehmer erkundigt sich schon vorher, ob sein Arbeitsvertrag verlängert wird und erfährt Anfang April, das dies nicht der Fall sein wird.
    Der Arbeitnehmer meldet sich natürlich schon 3 Monate vorher vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt und teilt dem Arbeitsamt schließlich die Entscheidung seines Arbeitgebers mit. Arbeitnehmer geht bereits auf Stellensuche und eventuell gute Aussichten auf einen neuen Job.


    Eine Woche vor Fristablauf (30. April) macht der Arbeitgeber nun eine Rolle rückwärts und möchte den Vertrag doch ein weiteres Jahr verlängern.
    Der Arbeitnehmer hat jedoch, weil er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstrebt und wegen dem ohnehin schlechten Arbeitsklima kein großes Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung.
    Das Arbeitsamt geht vom derzeitigen Stand davon aus, dass der Arbeitnehmer ab 30. April arbeitslos ist. Sollte der Arbeitgeber jedoch in seine Verdienstbescheinigung das Angebot einer Vertragsverlängerung erwähnen, könnte es möglicherweise Probleme geben.


    Meine Frage wäre: Muss der Arbeitnehmer, wenn er die Vertragsverlängerung nicht annehmen möchte mit einer Sperre seitens des Arbeitsamtes rechnen?


    Für die Beantwortung der Frage herzlichen Dank im Voraus


    LG, Acati


  • Hallo,
    muß nicht , aber



    ....
    Der Arbeitnehmer hat jedoch, weil er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstrebt und wegen dem ohnehin schlechten Arbeitsklima kein großes Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung.....


    LG, Acati


    Ja hast Du nun einen unbefristeten Job?
    Nein, dann hättest Du also den Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt.

    Lies mal hier


    dms

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Da der Arbeitnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht arbeitssuchend, sondern noch bis 30. April im Beschäftigungsverhältnis steht, ist das Angebot der Verlängerung seitens des Arbeitgebers laut § 38 Abs. 1 Satz 3 im Grunde also nicht sperrzeitbedroht. Deute ich das so richtig?


    Einen unbefristeten Job hat der Arbeitnehmer bisher noch nicht gefunden.
    Nein, ein absichtlicher Versicherungsfall seitens des Arbeitsnehmers wurde nicht herbeigeführt. Das Umdenken des Arbeitgebers erfolgte wohl aus betriebsinternen Gründen, da ein Mitarbeiter, der übernommen werden sollte, freiwillig absprang.
    Die Frage wäre halt, ob der Arbeitgeber in seiner Verdienstbescheinigung durch Erwähnung dieser Sache Probleme machen könnte. Die Verdienstbescheinigung würde wohl nicht elektronisch, sondern auf postalischem Wege durchgeführt.


    LG Acati

  • Wenn es nicht min. 3 Monate vor Vertragsende eine persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur gab, droht aus dieser Richtung bei Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist von 1 Woche. Im Anhörungsblatt kannst du dich auch hier natürlich zu den näheren Umständen äußern, bevor es eine Entscheidung gibt.

  • ...
    Da der Arbeitnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht arbeitssuchend, sondern noch bis 30. April im Beschäftigungsverhältnis steht, ist das Angebot der Verlängerung seitens des Arbeitgebers laut § 38 Abs. 1 Satz 3 im Grunde also nicht sperrzeitbedroht. Deute ich das so richtig?


    ....


    LG Acati




    Hallo,
    ich denke nein.


    Zitat

    Der Arbeitnehmer meldet sich natürlich schon 3 Monate vorher vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt und teilt dem Arbeitsamt schließlich die Entscheidung seines Arbeitgebers mit.


    Bitte nochmals lesen


    dms
    PS: es ist nicht bekannt, was der Arbeitgeber tatsächlich meldet, also ist hier auch sehr viel Spekulation möglich

  • Was spricht dagegen, erstmal die Verlängerung zu nehmen und nebenbei einen neuen Job zu suchen. Das hat mein Mann auch gemacht. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis findet man leichter einen neuen Job. Man tritt bei den Vorstellungsgesprächen viel selbstbewusster auf, als wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt. Ich denke auch, dass es Ärger geben wird, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt mitteilt, dass er eine Verlängerung angeboten hat und diese abgelehnt wurde.