Lernförderung Bildungspaket

  • Hallo,
    ich bin kurz vorm Verzweifeln.
    Falls ich hier falsch bin bitte schiebt mich ins richtige Forum :)


    Folgender Sachverhalt. 2 meiner Kinder (10 + 12 Jahre) sind Halbwaisen. Sie beziehen
    das sog. Kinderwohngeld und haben somit auch evtl. Anspruch auf Leistungen
    aus dem Bildungspaket.


    1 Kind hat eine ärztlich nachgewiesen Rechenschwäche (Schock durch Unfall)
    1 Kind ist nach Unfall 60 % schwerbehindert und konnte nach Unfall nicht mehr lesen.


    Das ist jetzt 5 Jahre her. Ich habe mit den Kindern geübt und alle möglichen Therapien gemacht.
    Mit Erfolg, beide besuchen jetzt sogar das Gymnasium mit entsprechendem Nachteilsausgleich.


    Ich habe eine Diplomlehrerin in Rente gefunden, welche 1 xWoche mit den Kindern übt.
    Sie kommt extra zu uns nach Hause und ist top vorbereitet, alles ganz toll.


    Bisher wurde die Leistung auch ohne Probleme von der Wohngeldstelle übernommen.


    Jetzt sollen die Zahlungen eingestellt werden mit folgender Begründung:


    Es handelt sich um eine Mathelehrerin, die kann kein Deutsch unterrichten. (haben die wirklich geschrieben !)
    Sie hat nicht die vorgegebene Lernziele der Schule mit den Kindern durchgenommen (alles Quatsch, sie hat sogar noch mehr getan )


    darin stand z.Bsp.


    Rechnen mit Hohlmaßen


    in der Abrechnung der Lehrerin stand aber
    .. Rechnen im Zahlenraum bis 1000 geübt...


    wegen dieser Formulierung fühlte sich die Dame vom Amt bestätigt, die Zahlung einzustellen, weil in der Abrechnung der
    Lehrerin genau diese Formulierung fehlte


    aber der Hauptgrund war dann, die Kinder stehen in den Fächern auf 3 und 4 und da braucht man keine Nachhilfe


    ja stehen sie aber nur durch unsere Hilfe


    Was soll ich nun tun ?


    Ist das gesetzlich in Ordnung, was da passiert ?

  • § 28 SGB II sagt: "(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen


    Das bedeutet im Klartext: Wenn jemand versetzungsgefährdet ist, das heißt das Klassenziel voraussichtlich nicht erreichen würde, ist Leistung aus dem BuT angezeigt. Solange deine Kinder auf 3 und 4 stehen, ist noch keine Gefahr im Verzug.