wohnen auf Probe bei Wohngeld?

  • Wohngeld / Wohnen auf Probe
    Hallo ich bin neu hier, ich bin alleinerziehend mit 2 kids und habe bis jetzt Wohngeld bezogen. Nun bin ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen gezogen, der Frührentner ist und 100% behindert ist. Nun soll seine Rente und 400,- Job mit angerechnet werden auf mein Wohngeld. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben da die Wohnung 118 qm groß ist.
    Jetzt sagte eine Freundin von mir es gibt auch ein Gesetz wegen wohnen auf Probe.
    Bei Harz 4 habe ich das auch gelesen, aber wie sieht es beim Wohngeld aus?
    Ich fänd es doof wenn er jetzt mit seinem bisschen auch noch uns mit versorgen muß, wo ist da die logig?
    Hoffe es kann mir jemand eine Antwort geben

  • Das mit dem 1 Jahr Probe steht im SGB II. Im WoGG steht nur "...Haushaltsmitglied ist auch, wer ... mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, ... "


    Da du selbst von deinem Lebensgefährten schreibst und ihr zusammen den Mietvertrag unterschrieben habt, ist bei euch von einer Haushaltsgmeinschaft auszugehen.