Auszug/Rauswurf unter 25, bin verzweifelt

  • Hallo mein Name ist Miriam und es geht bei meiner Frage um meine Schwester.


    Sie ist 22 Jahre besucht ein Kolleg und macht dort ihr Abi nach. Ab Sommer bekommt sie Bafög.
    Nun zum eigentlichen Problem.
    Vor 7 Wochen flog sie zu Hause bei meiner Mutter raus. Meine Eltern sind seit 2013 geschieden und meine Mutter geht nicht arbeiten. Mein Vater zahlt 1000 Euro Unterhalt und hat eine Privatinsolventz seit 2 Jahren laufen und keinen Platz meine Schwester bei sich aufzunehmen, seit letztem Jahr ist er neu verheiratet.
    Wir haben sie aufgenommen, nun verlangt unser Vermieter das sie auszieht. Dies ist laut meinem RA auch rechtens.


    Ein Rückgang zur Mutter ist definitiv nicht möglich. Meiner Mutter wurde für 2 Jahre mein Bruder weg genommen er musste in ein Heim. Sie hat mehrfach mit Selbstmord gedroht auch das sie ihr und meinem Bruder etwas antut. Genauso verlangt sie von meiner Schwester nachts wenn sie von der Schule kommt alleine 6 km durch ein Waldstück heim zulaufen. Meine Mutter hat Schulden auf den Namen meiner Schwester gemacht ect. pp.


    Mein Vater hat uns nun über seine finanziellen Verhältnisse Unterlagen ausgehändigt und ein schreiben aufgesetzt das er über keinen Platz verfügt und die Verhältnisse bei meiner Mutter untragbar sind.


    Am Freitag wollen wir nun zur arge in der Hoffnung das sie eine eigene Wohnung bekommt. Wie sehen da die Chancen aus? Natürlich ist uns klar das ab der Auszahlung des Bafög die arge nicht mehr zuständig ist. Es geht nun um einen Zeitraum von ca 4 Monaten.


    P.S.Der Kindergeld Antrag wurde natürlich sofort neu auf den Namen meines Vaters ausgefüllt und laut telefonischer Auskunft schon bewilligt.


    Danke im voraus, ich bin wirklich verzweifelt und hab schlaflose Nächte

  • Guten Morgen,


    danke für den Link, laut Aussage unseres RA (Anwalt für Mietrecht) ist es jedoch so, dass bei einer Ummeldung (wie bei meiner Schwester geschehen, da ja eine Ummeldepflicht besteht) zu einem Untermietvertrag käme und diesem muss der Vermieter zu stimmen, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist.
    Selbstverständlich haben wir unserem Vermieter sofort gesagt das meiner Schwester erstmal bei uns unterkommt, da war auch alles gar kein Problem. Er bezieht sich darauf, dass er für sie eine extra Versicherung abschließen müsse?!
    Bei uns steht dazu nichts im Vertrag und unser Vermeiter will dem Untermietvertrag nicht zustimmen. Aussage seinerseits ist: "Streß mit den Eltern hat ja schleißlich jeder mal". Aber ich werde mich auf deinen Link mal beziehen und vielleicht bekomme ich dann ja seitens des RA´s noch eine andere Aussage.
    Eine Überlebung findet nicht satt, da wir in einem 100 qm² Häuschen wohnen und ein Gästezimmer haben, dass wir nun für sie hergerichtet haben.
    Aber mal ehrlich, unser Vermieter wohnt gleich nebenan, wenn wir uns nun mit ihm deswegen in die Haare bekommen, wird er uns sicherlich das Leben sehr unangehem gestalten, so schätze ich ihn jedenfalls ein.


    Der Unterhalt geht komplett an meiner Mutter (anteilig für sie und meinen Bruder), meine Schwester bekommt von meinem Vater 170 Euro plus dann jetzt nach Bewilligung 189 Euro Kindergeld.


    Ich finde es grausam, dass mein Vater ihr nicht helfen kann, dass Amt evtl. nicht helfen wird und wir nicht helfen dürfen. Zur Not bleibt für uns nur ein Umzug, da für meinen Mann und mich feststeht, dass wir sie nicht im Stich lassen, komme was wolle!

  • So, habe nun mit einem weiteren Anwalt in Sachen Mietrecht gesprochen und dieser hat mir die Aussage vom ersten bestätigt. Ob dies nun Bundesland abhängig ist weiß ich jedoch nicht, wir leben in NRW Kreis Köln/Bonn.
    Wenn er nicht in die Untermiete einwillig muß meine Schwester raus :-(

  • Blödsinn. Bei berechtigtem Interesse muss der Vermieter zustimmen. Wieso der GESCHIEDENE Vater an seine mit einer Erwerbsobliegenheit behafteten Frau Unterhalt zahlen muss, entgeht mir auch völlig. Soweit da kein Kind unter 3 Jahren ist, muss sie (Vollzeit!) arbeiten gehen, das Unterhaltsrecht wurde bereits 2008 dahingehend reformiert.


    Ich bezweifel daher, dass der Großteil der 1000 Euro Unterhalt für die Mutter sind, dessen ungeachtet, dass Kindesunterhalt immer Vorrang hat. Allerdings muss sie als Volljährige ihren Unterhalt in eigenem Namen geltend machen. Sowohl gegenüber dem Vater als auch der Mutter.


    Irgendwie entsprechen deine Aussagen sowohl im Mietrecht als auch im Unterhaltsrecht nicht der aktuellen Rechtslage. Das ist äußerst verwunderlich.

  • Sorry, hast du Jura studiert? Wenn mir 2 unabhängige RAs sagen das er dagegen sein kann, kann ich wohl davon ausgehen das sie es genau wissen. Nichts zuungt.
    Warum meine Mutter den Unterhalt bekommt ist auch schnell erklärt, sie macht mit 50 nochmal eine Ausbildung und ist hoffentlich noch in diesem Jahr damit fertig. Dazu sind sie zwar geschieden, ABER mein Vater ist zu bequem einen Scheidungstitel zu erwirken und hofft auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.


    ICH habe mich hier angemeldet um in Sachen Wohn und Mietrecht und Unterhaltsrecht Erfahrungsberichte und/oder Tippen bekommen, da ich als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin von dem ganzen keine Ahnung habe und nur das berichten kann was bei uns nun mal der Tatsache entspricht.


    Zudem geht es hier ja um meine Schwester und nicht um meine Eltern. Aber trotzdem danke morgen Vormittag werden wir schlauer sein