Schülerin (19) will ausziehen/ ALG II

  • Hallo.


    Ich bin Schülerin an einer Fachoberschule, 19 Jahre alt und will bei meinen Eltern ausziehen.
    Jedoch sind meine Eltern hoch vershuldet, mein Vater ist arbeitslos und meine Mutter verdient vorne und hinten nicht genug, um und 4 (ich hab noch einen Bruder, 10 Jahre) über Wasser zu halten.
    Es ist so, dass meine Eltern und ich uns gegenseitign nicht gut tun und es für das abschließen meines Abis unbedingt notwenig ist, dass ich bei ihnen ausziehe. Was das betrifft habe ich auch ein Gutachten von meiner Psychologin, welches genau das bestätigt.
    Schülerbafög steht mir nicht zu, unabhängig davon, ob ich bei meinmen eltern wohne oder auch nicht (hab auch einen ABlehnungsbescheid.). Nun habe ich gemeinsam mit meiner psychologin mit dem jobcenter telefoniert und einen termin dort bekommen, den ich auch wahrgenommen habe. Bei diesem wurde mir ein Formular (Antrag auf Umzug oder so ähnlich) gegeben, welches ich ausfüllen sollte und gemeinsam mit einem wohnungsangebot, welches sich im rahmen der vom jobcenter festgelegten preise und größen bewegt, zurückschicken sollte. das hab eich auch getan, außerdem hab ich das gutachten meiner psychologin und die ablehnung vom bafög-amt beigelegt.
    zurück bekam ich einen brief, in dem stadn, dass die wohnung für eine person angemmessen sei, das schreiben jedoch keine zustimmung zum umzug darstellen würde.
    Ich war unsicher was ich machen sollte , da ich nach Erzählung des Herren, bei dem ich den Termin im Jobcenter hatte, ja auf eine Zustimmung warten sollte und diese dann meinem neuen Vernmieter zeigen sollte, damit dieser einen Mkietvertrag für mich ausstellen könne.
    Also schirebn ich eine email and das jobcenter, in dem ich fragte, obich auf meinen antrag noch eine antwort mit einer zustimmung oder ablehnung bekommen würde.
    2wochen später bekam ich eine email zurück, in der es hieß "Eine Zustimmung zum Umzug wird nicht benötigt, da Sie bisher keine Leistungen nach
    dem SGB II bezogen haben und durch Ihre Ärztin die Notwendigkeit zum Auszug aus
    dem elterlichen Haushalt bestätigt wurde."
    Etwas verwirrt rief ich nun also dort an und bekam die auskunft, ich müsste nun einen mietvertrag unterschreiben udn mit diesem könnte ich dann einen alg2-antrag stellen.
    funktioniert das wirklich so?


    dazu kommt, das mein neuer vermieter sich auf das risiko einer ablehnung nicht einlassen kann, aber ich hab weder das geld für die kaution noch für miete und meine eltern sind auch nicht in der lage als bürgen einzuspringen. nun möchte mein vermieter einen vertrag auf vorbehalt erstellen, der nur dann eintritt, wenn das amt den alg2-antrag bestätigt.
    Kann das amt da probleme machen?


    ich weiß gerade nicht wirklich weiter und würde mich über antwoten freuen.
    :)